Was ist das RVG?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland, wenn keine besondere Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Das RVG stellt sicher, dass Anwaltskosten:
gesetzlich nachvollziehbar geregelt sind,
sich am Wert der Sache (dem sog. Gegenstandswert) orientieren,
je nach Tätigkeit automatisch gestaffelt werden (z. B. Beratung, Vertretung, Gericht).
Es gilt auch in 2025 in seiner reformierten Fassung (Stand: April 2025). Mabel Law rechnet bei gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach dem RVG ab – es sei denn, eine abweichende Honorarvereinbarung ist im Einzelfall sinnvoller.
Was bedeutet „Gegenstandswert“?
Der Gegenstandswert (auch „Streitwert“) bestimmt die Höhe der Vergütung nach RVG. Er entspricht:
dem finanziellen Wert des Streits (z. B. Kündigungsschutz = 3 Bruttomonatsgehälter),
oder bei nicht-monetären Themen einem festgelegten Wert (z. B. Vorsorgevollmacht = meist 5.000 €).
Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren. Die genaue Berechnung erfolgt über gesetzlich festgelegte Gebührentabellen, auf die wir bei Mabel Law transparent Bezug nehmen.
Welche Gebühren entstehen nach dem RVG?
Im RVG sind bestimmte Tätigkeiten mit festen Gebühren verbunden – z. B.:
Erstberatung für Verbraucher: max. 190 € zzgl. MwSt.
außergerichtliche Vertretung: abhängig vom Gegenstandswert (z. B. 1,3 Geschäftsgebühr)
gerichtliche Vertretung: inkl. Verfahrens- und Terminsgebühr (z. B. 1,3 + 1,2 Gebühren)
Zuschläge bei Einigungsversuchen, mehreren Beteiligten, Instanzen etc.
Tipp: Die Gebühren werden nicht pro Stunde, sondern pauschal nach Umfang und Wert berechnet.
Beispiele aus der Praxis (Stand April 2025)
Beispiel | Gegenstandswert | Typische Anwaltsgebühr (netto) | Hinweis |
---|---|---|---|
Kündigungsschutzklage (3.000 € brutto Monatslohn) | 9.000 € | ca. 1.050 € zzgl. Auslagen & USt | Gerichtskosten kommen hinzu |
Mietminderung (6 Monate à 100 €) | 600 € | ca. 150 € | Oft durch RS-Versicherung gedeckt |
Tierkaufvertrag über 12.000 € | 12.000 € | ca. 900 € | Vorgerichtlich, 1,3-Geschäftsgebühr |
Vorsorgevollmacht prüfen/erstellen | 5.000 € | ca. 400–500 € | inkl. Beratung & Entwurf |
Diese Beispiele dienen zur Orientierung. Die tatsächlichen Gebühren hängen vom Fall und dem Verfahrensverlauf ab. Vor Mandatierung erhalten Sie immer eine konkrete Einschätzung.