FAQ

Was Mandanten am häufigsten wissen wollen – hier einfach erklärt.

Allgemeine Fragen zur Kanzlei Mabel Law

Bei Mabel Law beginnt jede Zusammenarbeit mit einer kostenlosen Ersteinschätzung, die etwa 15 Minuten dauert. In diesem Gespräch können Sie Ihr Anliegen schildern, und wir geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Diese Erstberatung kann telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich erfolgen – ganz nach Ihren Wünschen.

Sollte nach der Ersteinschätzung weiterer Beratungsbedarf bestehen, besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte und klären Sie transparent über die anfallenden Kosten auf.

Die erste 15-minütige Einschätzung Ihres Anliegens ist bei Mabel Law kostenlos. Für weiterführende Beratungen oder rechtliche Vertretungen informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Gebühren. Unsere Vergütungsmodelle richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder erfolgen auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung. Details hierzu finden Sie auf unserer Seite Gebühren.

Für die kostenlose Ersteinschätzung sind in der Regel keine speziellen Unterlagen erforderlich. Sollte sich im Verlauf des Gesprächs herausstellen, dass eine weitergehende Beratung sinnvoll ist, informieren wir Sie darüber, welche Dokumente für die weitere Bearbeitung Ihres Falls benötigt werden. Dies können beispielsweise Verträge, Schriftwechsel oder andere relevante Unterlagen sein.

Ja, Mabel Law bietet umfassende Online-Beratungen an. Sie können Ihre kostenlose Ersteinschätzung sowie weiterführende Beratungen bequem per Videokonferenz oder Telefon wahrnehmen. Dies ermöglicht es uns, Mandanten bundesweit flexibel und effizient zu betreuen.

Wir sind stets bemüht, Ihnen zeitnah einen Termin für die kostenlose Ersteinschätzung anzubieten. In der Regel können wir Ihnen innerhalb von 1–3 Werktagen einen passenden Termin bereitstellen. Bei besonders dringenden Anliegen versuchen wir, noch schneller eine Lösung zu finden. Bitte teilen Sie uns die Dringlichkeit Ihres Anliegens bereits bei der Terminvereinbarung mit.

Nach der kostenlosen Ersteinschätzung und sofern Sie sich für eine weiterführende Beratung oder Vertretung entscheiden, erhalten Sie von uns die notwendigen Unterlagen für die Mandatierung. Diese beinhalten in der Regel eine Vollmacht und eine Honorarvereinbarung. Sie können diese Dokumente bequem digital ausfüllen und uns per E-Mail zurücksenden oder postalisch übermitteln. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unterstützend zur Seite.

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Diese staatlichen Unterstützungen ermöglichen es Ihnen, rechtlichen Beistand zu erhalten, ohne die finanziellen Belastungen vollständig selbst tragen zu müssen. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Unsere gesamte Kommunikation erfolgt über verschlüsselte Kanäle, um die Vertraulichkeit Ihrer Informationen zu gewährleisten. Sowohl bei der digitalen Übermittlung von Dokumenten als auch bei persönlichen Gesprächen achten wir strikt auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Arbeitsrecht FAQ

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, heißt es: schnell handeln. Sie haben in der Regel nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen – danach gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie unrechtmäßig war.

Wir empfehlen Ihnen, sich sofort rechtlich beraten zu lassen. In einem ersten Schritt prüfen wir:

  • ob Form und Frist der Kündigung korrekt sind,

  • ob ein Kündigungsgrund besteht (z. B. bei verhaltensbedingter Kündigung),

  • ob besonderer Kündigungsschutz greift (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung),

  • ob eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung durchsetzbar ist.

Kontaktieren Sie uns am besten noch am Tag des Kündigungserhalts für eine kostenlose Ersteinschätzung. Bringen Sie bitte das Kündigungsschreiben sowie – falls vorhanden – Ihren Arbeitsvertrag mit.

Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Sie das Kündigungsschreiben tatsächlich erhalten haben – nicht das Datum im Briefkopf.

Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung in den allermeisten Fällen wirksam, selbst wenn sie inhaltlich angreifbar wäre.

Das Arbeitsgericht wird dann nicht mehr prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war. Je früher Sie sich nach dem Zugang der Kündigung an uns wenden, desto besser können wir Ihre Interessen durchsetzen.

Das hängt vom Einzelfall ab – oft bestehen mehrere arbeitnehmerfreundliche Rechte, die Sie geltend machen können:

  • Weiterbeschäftigung oder Abfindung: z. B. bei sozialwidriger Kündigung

  • Resturlaub, Überstundenvergütung, Bonuszahlungen

  • Arbeitszeugnis (mindestens „wohlwollend“)

  • Freistellung unter Anrechnung von Urlaub

In der Regel prüfen wir im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens auch mögliche Vergleichslösungen: etwa ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag mit Abfindung, um eine gute Trennungslösung zu finden.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG).

In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart.

Die Höhe der Abfindung orientiert sich oft an folgender Faustformel:

0,5 Monatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre

Je nach Verhandlungslage, Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und individuellen Faktoren kann die Abfindung deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Wir vertreten Sie professionell in den Verhandlungen – entweder vor Gericht oder bereits außergerichtlich.

Während der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 18 BEEG).

Das bedeutet: Eine Kündigung ist grundsätzlich unwirksam, wenn sie ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erfolgt.

Dieser besondere Schutz beginnt mit dem Antrag auf Elternzeit – spätestens jedoch acht Wochen vor ihrem Beginn – und endet mit der Elternzeit selbst.

Sollten Sie trotz Elternzeit eine Kündigung erhalten haben, nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf. In solchen Fällen besteht oft eine gute Chance, die Kündigung erfolgreich anzufechten.

Immobilienrecht FAQ

Ein Immobilienkauf ist eine der wichtigsten Investitionen im Leben – und rechtlich entsprechend komplex. Schon vor dem Notartermin sollten Sie prüfen (lassen):

  • Gibt es Baulasten, Altlasten oder Wegerechte im Grundbuch?

  • Sind Baumängel oder verdeckte Mängel bekannt oder vertraglich ausgeschlossen?

  • Welche Pflichten gehen mit dem Grundstück oder der Wohnung einher (z. B. Instandhaltung, Rücklagen, Teilungserklärung)?

  • Stimmen die Angaben im Exposé mit dem tatsächlichen Zustand überein?

Ein rechtlicher Check des Kaufvertrags durch eine erfahrene Anwältin schützt Sie vor kostspieligen Überraschungen. Bei Mabel Law bieten wir Ihnen eine gründliche Vertragsprüfung vor dem Notartermin an – bundesweit und auf Wunsch auch kurzfristig.

Wenn nach dem Kauf Mängel an der Immobilie auftreten, kommt es auf folgende Faktoren an:

  • Wurden die Mängel arglistig verschwiegen? Dann bestehen ggf. Schadenersatz- oder Rückabwicklungsansprüche.

  • Sind die Mängel im Vertrag ausgeschlossen worden? Die meisten Immobilienkaufverträge enthalten Haftungsausschlüsse, die wir für Sie prüfen.

  • Wie wurde die Immobilie übergeben? Ein Übergabeprotokoll ist besonders wichtig, um den Zustand festzuhalten.

Bei Mängeln sollte schnell gehandelt werden: Die Beweissicherung (z. B. durch ein Gutachten) ist entscheidend. Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten – idealerweise vor der finalen Kaufentscheidung.

Als Mieter haben Sie zahlreiche Rechte – aber auch Pflichten. Vermieter dürfen z. B.:

  • Den Mietzins gemäß Vertrag einfordern
  • Betriebskosten nach Abrechnung verlangen
  • Instandhaltungen beauftragen

Sie dürfen jedoch nicht ohne triftigen Grund kündigen, unangekündigt die Wohnung betreten oder willkürlich Mieterhöhungen vornehmen.

Typische unzulässige Maßnahmen sind z. B.:

  • Eigenbedarfskündigung ohne echten Eigenbedarf
  • unrechtmäßige Modernisierungsumlage
  • falsche Betriebskostenabrechnungen
  • unerlaubte Videoüberwachung im Haus

Mabel Law unterstützt Mieter ebenso wie Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte – fair, sachlich und kompetent.

Zunächst prüfen wir, ob die Mieterhöhung zulässig ist:

  • Entspricht sie den gesetzlichen Vorgaben (§ 558 BGB ff.)?

  • Wurde sie form- und fristgerecht angekündigt?

  • Liegt sie innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete?

Mieterhöhungen müssen begründet sein – etwa durch Vergleichswohnungen, Mietspiegel oder Modernisierungsmaßnahmen. Eine Zustimmung Ihrerseits ist nicht immer erforderlich – vor allem, wenn die Berechnungsgrundlage fehlerhaft ist.

Mieter sollten Mieterhöhungen nicht vorschnell unterschreiben, sondern zunächst rechtlich prüfen lassen. Wir helfen Ihnen gern bei der Beurteilung und – falls nötig – bei der Abwehr.

Gewerbemietverhältnisse sind rechtlich deutlich freier gestaltbar als Wohnraummietverhältnisse – trotzdem gelten auch hier wichtige Grundsätze:

  • Verkehrssicherungspflicht: Sie müssen für Sicherheit in den gemieteten Räumen sorgen.

  • Instandhaltungspflicht (sofern nicht vertraglich anders geregelt).

  • Einhaltung vertraglich zugesicherter Nutzungsrechte (z. B. Öffnungszeiten, Werberechte).

  • Keine willkürliche Kündigung, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.

Gerade bei Vertragsverhandlungen mit Gewerbemietern (z. B. Restaurants, Büros, Läden) ist anwaltlicher Rat essenziell, da die Vertragsgestaltung weitreichende wirtschaftliche Folgen hat. Wir gestalten und prüfen Ihre Gewerbemietverträge individuell – rechtssicher und praxistauglich.

Vertragsrecht FAQ

Ein Vertrag kommt grundsätzlich zustande, wenn sich zwei Parteien über Inhalt und Leistung einig sind – rechtlich spricht man von „Angebot“ und „Annahme“. Dabei gilt:

  • Ein Vertrag ist auch ohne Unterschrift wirksam, wenn Einigkeit besteht.

  • Verträge können mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden.

  • Für bestimmte Verträge (z. B. Immobilienkauf, Ehevertrag) ist gesetzlich die Schriftform oder notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Die meisten Streitigkeiten im Vertragsrecht entstehen nicht durch das „Ob“, sondern durch das „Was“ – also ungenaue Formulierungen, fehlende Klauseln oder unklare Fristen. Lassen Sie Verträge im Zweifel immer prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Das hängt von der Art des Vertrags ab. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Verbraucherverträgen, wenn:

  • Sie online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden (z. B. Haustürgeschäft, Fernabsatz),

  • Sie als Verbraucher handeln, nicht als Unternehmen,

  • und der Anbieter ein Unternehmen ist.

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss oder ab Erhalt der Ware / Widerrufsbelehrung. In bestimmten Fällen verlängert sich die Frist.

Achtung: Für viele Verträge – z. B. im Handwerk oder bei Spezialanfertigungen – besteht kein Widerrufsrecht. Wir prüfen für Sie, ob ein Rücktritt oder Widerruf rechtlich möglich ist.

Eine Vertragsstrafe („Konventionalstrafe“) ist eine Geldzahlung, die fällig wird, wenn eine Vertragspartei gegen eine bestimmte Verpflichtung verstößt – z. B. Lieferverzug, Wettbewerbsverstoß oder Geheimhaltungsverletzung.

Damit eine Vertragsstrafe wirksam ist, muss sie:

  • eindeutig und verhältnismäßig im Vertrag geregelt sein,

  • nicht gegen gesetzliche Verbote oder gute Sitten verstoßen,

  • im Zweifel den wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner nicht übermäßig benachteiligen (§ 307 BGB).

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Formulierung oder Abwehr von Vertragsstrafenklauseln – z. B. in AGB, Kooperationsverträgen oder Arbeitsverträgen.

Wenn eine Partei den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, spricht man von einer Leistungsstörung. Beispiele:

  • Lieferverzögerung

  • fehlerhafte Lieferung

  • ausbleibende Zahlung

  • verweigerte Abnahme

In solchen Fällen haben Sie je nach Situation Anspruch auf:

  • Nachbesserung oder Ersatzlieferung

  • Schadenersatz oder Rücktritt

  • Verzugszinsen, Mahnkosten oder Vertragsstrafe

Wichtig ist, dass Sie Ihre eigenen Pflichten korrekt erfüllen und Fristen setzen. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Mahnung, der Ausübung von Rücktrittsrechten und der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Beides sind Möglichkeiten, einen Vertrag vorzeitig zu beenden – aber mit unterschiedlicher Wirkung und rechtlichen Voraussetzungen:

  • Rücktritt bedeutet: Der Vertrag wird rückabgewickelt, als hätte er nie bestanden. Beide Seiten müssen empfangene Leistungen zurückgeben (z. B. Ware gegen Geld).

    Rücktritt ist meist bei Mängeln oder Pflichtverletzungen möglich.

  • Kündigung bedeutet: Der Vertrag wird ab einem bestimmten Zeitpunkt beendet, aber bis dahin bleibt er wirksam.

    Gilt häufig bei Dauerschuldverhältnissen wie Miet-, Arbeits- oder Dienstverträgen.

Ob Rücktritt oder Kündigung sinnvoll ist, hängt vom Vertragstyp und vom konkreten Sachverhalt ab. Wir prüfen für Sie die beste Handlungsoption und setzen Ihre Rechte durch.

Tier- & Pferderecht FAQ

Als Tierhalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Tier verursacht – selbst wenn Sie keine Schuld trifft. Diese sogenannte Gefährdungshaftung (§ 833 BGB) gilt z. B. bei:

  • Bissverletzungen durch Hunde

  • Tritte oder Stürze bei Pferden

  • Schäden durch Ausreißen oder Durchgehen

Die Haftung kann nur in Ausnahmefällen reduziert werden – etwa bei Fremdverschulden oder grobem Fehlverhalten des Geschädigten.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen. Bei ernsten Fällen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Versicherern, Behörden oder Geschädigten – außergerichtlich wie gerichtlich.

Beim Pferdekauf gelten die allgemeinen Regeln des Kaufrechts – mit einigen Besonderheiten:

  • Bei einem Kauf von privat sind Gewährleistungsrechte meist ausgeschlossen.

  • Beim Kauf von einem gewerblichen Händler (z. B. Pferdehändler, Gestüt) genießen Sie als Käufer Verbraucherschutz – inklusive zweijähriger Sachmängelhaftung.

  • Gesundheitszustand, Rittigkeit oder Turniererfolge sollten im Kaufvertrag präzise festgehalten werden.

Kommt es nach dem Kauf zu Problemen (z. B. Lahmheit, Verhaltensauffälligkeiten), prüfen wir, ob Sie Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz geltend machen können.

Unser Tipp: Lassen Sie den Kaufvertrag und ggf. tierärztliche Untersuchungen vorab anwaltlich prüfen – das erspart spätere Streitigkeiten.

Eine Reitbeteiligung bedeutet: Jemand nutzt Ihr Pferd regelmäßig gegen Kostenbeteiligung oder Mithilfe im Stall. Diese Konstellation ist rechtlich kein Spielplatz, sondern erfordert klare Regeln:

  • Wer haftet bei Unfällen oder Schäden?

  • Wer darf wann reiten?

  • Wer trägt Tierarzt- oder Hufschmiedkosten im Fall der Fälle?

  • Wie erfolgt die Kündigung?

Ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag ist unverzichtbar – auch unter Freunden. Wir erstellen oder prüfen für Sie rechtssichere Musterverträge mit individueller Anpassung auf Ihr Pferd, Ihre Wünsche und Ihre Haftungsrisiken.

Sobald Ihr Tier – insbesondere Pferde – Dritten übergeben wird (z. B. Stallbetreiber, Transportdienst, Veranstalter), stellt sich die Frage nach:

  • Haftung bei Schäden oder Krankheit

  • Pflichten zur Versorgung, Bewegung und Betreuung

  • Versicherungsschutz

  • Vertragsinhalte und Ausschlussklauseln

Bei Turnieren sind zusätzlich oft Haftungsausschlüsse oder Startbedingungen zu prüfen. Werden etwa Pferde während eines Turniers verletzt oder vernachlässigt, stellt sich die Frage nach Schadenersatz.

Wir prüfen und gestalten Verträge mit Tierpensionen, Sportställen oder Veranstaltern und vertreten Sie bei Streitigkeiten professionell.

Der Transport von Tieren – ob durch Sie selbst oder durch einen Dienstleister – unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen:

  • Für gewerbliche Transporte ist eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG erforderlich.

  • Tiere müssen artgerecht und sicher transportiert werden – insbesondere über längere Strecken.

  • Schäden oder Verluste auf dem Transportweg (z. B. Verletzungen, Ausbruch) können zu Haftungsansprüchenführen.

Wichtig: Auch im privaten Bereich sind sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation wichtig – etwa bei Ankaufsuntersuchungen, Stallwechseln oder Reiseterminen.

Wir beraten Sie zu Ihren Pflichten als Transporteigentümer oder Auftraggeber und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn es zu Problemen kommt.

Gesellschaftsrecht FAQ

Die Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Festlegung der Gesellschafter und Geschäftsanteile

  2. Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Satzung)

  3. Notarielle Beurkundung

  4. Eröffnung eines Geschäftskontos & Einzahlung des Stammkapitals

  5. Anmeldung beim Handelsregister

  6. Steuerliche Erfassung und Anmeldung beim Gewerbeamt

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, die bereits mit 1 € Stammkapital gegründet werden kann – ideal für Start-ups oder Einzelgründer mit geringem Startbudget.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gründung, entwerfen individuelle Satzungen und begleiten Sie durch den gesamten Ablauf – auf Wunsch vollständig digital.

Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist das Herzstück jeder juristischen Person – besonders bei der GmbH, UG oder GbR. Er sollte unter anderem regeln:

  • Aufgabenverteilung und Stimmrechte

  • Einlagen, Kapitalanteile und Nachschusspflichten

  • Gewinnverteilung

  • Vertretungsregelungen (z. B. Alleinvertretung, Gesamtvertretung)

  • Kündigung, Ausschluss oder Ausscheiden von Gesellschaftern

  • Nachfolgeregelungen (z. B. im Erbfall)

Standardmuster aus dem Internet reichen in der Praxis oft nicht aus – insbesondere wenn mehrere Gesellschafter oder Investoren beteiligt sind. Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte Verträge, die zu Ihrer Struktur und Ihren Zielen passen.

Gesellschaftsform

Gründungskosten

Haftung

Kapitalerfordernis

Handelsregister

GbR

Gering

Persönlich, unbegrenzt

Keines

Nein

UG

Niedrig

Beschränkt auf Stammkapital

ab 1 €

Ja

GmbH

Höher

Beschränkt auf Stammkapital

mind. 25.000 € (12.500 € bei Gründung)

Ja

Die GbR eignet sich nur für einfache Konstellationen mit geringem Risiko. Sobald Haftungsfragen, Investoren oder Wachstum eine Rolle spielen, ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaft (UG oder GmbH) empfehlenswert.

Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen jeder Form – individuell, praxisnah und zukunftssicher.

Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH oder UG nicht mit ihrem Privatvermögen – aber es gibt wichtige Ausnahmen. Persönliche Haftung droht u. a. bei:

  • Verstößen gegen Steuer- oder Sozialversicherungspflichten

  • Insolvenzverschleppung

  • Verträgen außerhalb der Vertretungsbefugnis

  • grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln

  • Verstößen gegen Gesetz oder Satzung

Auch „faktische Geschäftsführer“ ohne offiziellen Eintrag im Handelsregister können unter Umständen haften.

Wir prüfen Ihre Haftungsrisiken und helfen Ihnen dabei, Ihre Pflichten rechtssicher zu erfüllen – etwa durch Organhaftpflichtversicherungen (D&O), Compliance-Strukturen und klare Geschäftsführerverträge.

Auch wenn eine Gründung heute scheinbar „schnell online“ möglich ist: Viele Standardlösungen aus Formularportalen oder Notarterminen ohne anwaltliche Beratung decken zentrale Risiken nicht ab.

Eine anwaltlich begleitete Gründung hilft Ihnen:

  • die richtige Rechtsform und Struktur zu wählen (z. B. UG vs. GmbH),

  • individuelle Gesellschafterinteressen (z. B. Stimmrechte, Sperrminoritäten) rechtssicher zu regeln,

  • Vertragliche Stolperfallen und spätere Konflikte zu vermeiden (z. B. bei Auseinandersetzung, Verkauf, Erbfall),

  • Ihre Haftungsrisiken als Geschäftsführer zu begrenzen,

  • und frühzeitig steuerliche, haftungsrechtliche und betriebliche Weichen zu stellen.

Gerade bei mehreren Gesellschaftern, geplanten Beteiligungen oder langfristigem Wachstum ist eine rechtlich fundierte Gründung entscheidend für Ihren späteren Erfolg.

Mabel Law begleitet Sie persönlich, klar und lösungsorientiert – Schritt für Schritt bis zur Eintragung und darüber hinaus.

Verkehrsrecht FAQ

Nach einem Verkehrsunfall gilt: Ruhe bewahren und richtig handeln, um Beweise zu sichern und spätere Ansprüche nicht zu gefährden. Unsere Empfehlung:

  1. Absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle sichern

  2. Überblick verschaffen: Gibt es Verletzte? → ggf. Notruf 112

  3. Polizei rufen (empfohlen bei Streit, Personenschäden oder ausländischen Beteiligten)

  4. Fotos & Notizen machen: Schäden, Kennzeichen, Spuren, Standort

  5. Daten tauschen: Name, Anschrift, Versicherung, Kennzeichen, ggf. Zeugen

  6. Nichts unterschreiben, was Sie nicht geprüft haben

Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir übernehmen die Schadensregulierung direkt mit der gegnerischen Versicherung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Nein – aber es kann sehr sinnvoll sein. Die Polizei sollte verständigt werden:

  • bei Personenschäden oder Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum

  • bei streitigen Unfällen, bei denen die Schuldfrage unklar ist

  • wenn ausländische Fahrzeuge beteiligt sind

  • bei Verkehrsgefährdung oder Fahrerflucht

In Bagatellfällen (z. B. Parkrempler ohne Personenschaden) ist ein Polizeieinsatz nicht zwingend erforderlich – allerdings dient das Protokoll oft als wichtiges Beweismittel bei späteren Streitigkeiten. Auch zur Klärung der Schuldfrage kann die Polizei beitragen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben (z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer), haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.

Wir prüfen für Sie:

  • ob der Bescheid formell und materiell korrekt ist,

  • ob Messfehler oder Verfahrensmängel vorliegen,

  • ob Punkte oder Fahrverbote rechtlich angreifbar sind,

  • ob es Möglichkeiten zur Reduzierung der Sanktion gibt.

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft – insbesondere bei mobilen Blitzern oder unklarer Beweislage. Wir holen das Beste für Sie raus – insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder beruflicher Relevanz.

Ein Fahrverbot bedeutet, dass Sie für ein bis drei Monate kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Es wird bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verhängt – etwa:

  • erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Alkohol oder Drogen am Steuer

  • beharrliche Pflichtverletzungen (Wiederholungstäter)

In Einzelfällen kann das Fahrverbot verhindert oder in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden – z. B. bei beruflicher Unzumutbarkeit oder bei Verfahrensfehlern.

Wir prüfen, ob ein Vorgehen gegen das Fahrverbot Aussicht auf Erfolg hat und vertreten Sie gegenüber Bußgeldstelle oder Gericht.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie umfassende Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung, u. a.:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

  • Abschlepp- und Gutachterkosten

  • Schmerzensgeld (bei Verletzungen)

  • ggf. Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall

Wichtig: Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl auf Kosten der gegnerischen Versicherung einzuschalten – auch bei vermeintlich „einfachen Fällen“. Vertrauen Sie nicht blind auf die gegnerische Versicherung – deren Ziel ist die Kostensenkung, nicht Ihre optimale Entschädigung.

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung und sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Nachbarrecht FAQ

Abstandsflächen regeln den Mindestabstand von Gebäuden zur Grundstücksgrenze. In Schleswig-Holstein gilt:

  • Mindestens 3 m Abstand, gemessen senkrecht zur Wand (in der Regel bei Wohngebäuden)

  • Je nach Gebäudehöhe kann ein größerer Abstand erforderlich sein

  • Garagen, Carports oder kleinere Nebengebäude dürfen unter bestimmten Voraussetzungen näher oder direkt an die Grenze gebaut werden (sog. „Grenzbebauung“)

  • In Hamburg gelten ähnliche Regeln, allerdings mit Sonderregelungen für Altbaugebiete oder dichter bebaute Zonen

Ob Ihr Nachbar zu nah gebaut hat oder Sie selbst eine geplante Maßnahme umsetzen dürfen, hängt von vielen Details ab. Wir prüfen für Sie Bebauungsplan, Nachbarschutz, Landesbauordnung und bestehende Dienstbarkeiten.

Typische Störquellen, die zu Konflikten führen, sind:

  • regelmäßiges Grillen mit Rauch- oder Geruchsbelästigung

  • Musik oder Feiern zu Ruhezeiten

  • Hundegebell oder lautes Kinderspiel

  • Rasenmäher oder Laubbläser außerhalb erlaubter Zeiten

Hier gilt: Nicht jede Belästigung ist rechtlich relevant – vieles müssen Nachbarn in zumutbarem Rahmen hinnehmen. Entscheidend ist:

  • die Häufigkeit und Intensität der Störung

  • die Tageszeit (besonders kritisch: Nachtruhe und Sonn- & Feiertage)

  • ob öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. Immissionsschutzgesetz) verletzt werden

Wir helfen Ihnen, zwischen sozialer Toleranzgrenze und rechtlichem Anspruch zu unterscheiden – und vertreten Sie bei Bedarf außergerichtlich oder gerichtlich.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf freie Sicht, es sei denn:

  • ein Bau verstößt gegen Abstandsflächenvorschriften oder Baugrenzen,

  • eine Hecke oder Mauer überschreitet die zulässige Höhe (z. B. 1,80 m in vielen Landesnachbarrechtsgesetzen),

  • es liegt eine unzulässige Verschattung oder Beeinträchtigung der Belichtung vor.

Besonders bei sog. „Lichtentzug“ durch hohe Zäune, Bäume oder Anbauten kommt es auf die konkrete Wirkung auf Ihr Grundstück an. In manchen Fällen können Sie Rückschnitt oder Rückbau verlangen – in anderen besteht kein Anspruch.

Wir prüfen die Sach- und Rechtslage für Sie und helfen Ihnen, kluge Lösungen ohne Eskalation zu finden.

Ein „Notweg“ nach § 917 BGB ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, wenn Ihr Grundstück nicht ordnungsgemäß erreichbar ist (z. B. kein Zugang zur öffentlichen Straße).

In diesem Fall können Sie von einem Nachbarn verlangen, dass er ein Wegerecht über sein Grundstück duldet – gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung.

Wichtig: Der Notweg darf nur beansprucht werden, wenn keine andere wirtschaftlich zumutbare Möglichkeit besteht. Auch der Verlauf, die Breite und die Art der Nutzung müssen angemessen und verhältnismäßig sein.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Durchsetzung oder Abwehr eines Notwegerechts – einschließlich Eintragung im Grundbuch, Vertragsgestaltung oder gerichtlicher Klärung.

Nicht jede Baustelle auf dem Nachbargrundstück müssen Sie hinnehmen – aber in bestimmten Fällen besteht eine Duldungspflicht, z. B. wenn:

  • Bauarbeiten genehmigt sind und innerhalb der Baugrenzen erfolgen

  • kurzzeitige Maßnahmen unvermeidbar sind, um angrenzende Grundstücke zu schützen oder Leitungen zu verlegen

  • eine gesetzliche Duldungspflicht nach Nachbarrechtsgesetz besteht (z. B. Anlehnungsrecht, Überbau)

Dabei gilt: Ihre Rechte dürfen nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Bei Lärm, Schmutz, Erschütterungen oder Baustellenverkehr sind Grenzen einzuhalten.

Wir prüfen, ob die Maßnahmen zulässig sind, und vertreten Sie gegenüber Bauherrn, Nachbarn oder Behörden.

Medizinrecht FAQ

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer medizinischen Behandlung ein Fehler passiert ist – z. B. durch eine Fehldiagnose, eine falsche Medikation oder eine unzureichende Aufklärung –, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn:

  • ein Arzt oder eine Pflegekraft gegen den medizinischen Standard verstoßen hat,

  • der Fehler kausal für einen gesundheitlichen Schaden war,

  • und Sie dadurch einen Nachteil erlitten haben (z. B. Schmerzen, Operation, Berufsunfähigkeit).

Wichtig: Beweise frühzeitig sichern – z. B. durch Patientenakte, Gedächtnisprotokolle oder medizinische Gutachten.

Mabel Law unterstützt Sie bei der Akteneinsicht, der Einschätzung durch Fachgutachter und der Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste haften für Schäden, die durch Pflegefehler, Vernachlässigung oder Aufsichtspflichtverletzungen entstehen. Das betrifft z. B.:

  • Dekubitus (offene Stellen durch mangelnde Lagerung)

  • Stürze aufgrund fehlender Sicherung oder Beaufsichtigung

  • Medikamentenverwechslungen

  • Unterlassene oder fehlerhafte Dokumentation

Auch bei mangelnder Hygiene oder überlastetem Personal kann eine Einrichtungs- oder Trägerhaftung bestehen.

Wir vertreten Betroffene und Angehörige in Schadensersatzverfahren und helfen, die Haftung systematisch nachzuweisen, auch bei zunächst undurchsichtiger Sachlage.

Damit wir Ihren Fall fundiert prüfen können, benötigen wir:

  • Ihre Patientenakte (wir helfen bei der formgerechten Anforderung)

  • ggf. vorhandene Krankenhaus- oder Pflegedokumentation

  • Gedächtnisprotokolle zu Gesprächsverläufen, Eingriffen, Symptomen

  • ggf. Fotodokumentation (z. B. bei sichtbaren Schäden)

  • bisherige medizinische Gutachten oder Stellungnahmen

Zudem ist hilfreich, wenn Sie uns mitteilen, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie nach dem Vorfall erleben und wie diese Ihren Alltag beeinflussen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine strukturierte Checkliste zur Verfügung.

Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob sich der Behandlungsfehler nachweisen lässtund ob ein konkreter Schaden entstanden ist. Faktoren, die Ihre Erfolgschancen erhöhen:

  • grobe Behandlungsfehler, die sich nicht medizinisch rechtfertigen lassen

  • fehlende oder fehlerhafte Aufklärung vor einem Eingriff

  • dokumentierte Abweichungen vom Behandlungsstandard

  • Begutachtung durch unabhängige Experten

Wir prüfen gemeinsam mit medizinischen Sachverständigen, ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist – oder ob eine außergerichtliche Einigung erfolgversprechender ist. Oft lassen sich durch frühzeitige Verhandlungen mit Versicherungen oder Kliniken langwierige Verfahren vermeiden.

In der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem:

  • der Behandlungsfehler erfolgte,

  • Sie Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers erlangt haben.

Bei schweren Behandlungsfehlern, die sich erst spät zeigen (z. B. bei Implantaten), kann die Frist in Ausnahmefällen auch bis zu 30 Jahre betragen.

Wichtig: Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Beweise sichern und Ansprüche durchsetzen. Wir beraten Sie, ob Ihre Ansprüche noch geltend gemacht werden können und wie Sie effektiv vorgehen.

Erb- & Vorsorgerecht sowie Verträge für den privaten Alltag FAQ

Wenn Sie nichts regeln, greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Diese berücksichtigt Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und weitere Verwandte – in einer starren Reihenfolge.

Ein Testament oder Erbvertrag ist dann sinnvoll, wenn Sie:

  • Personen außerhalb der gesetzlichen Reihenfolge bedenken wollen (z. B. Lebenspartner, Stiefkinder, Freunde),

  • Streit unter Erben vermeiden möchten,

  • ein Unternehmen, Immobilien oder Werte zielgerichtet übertragen wollen,

  • spezielle Regelungen zur Erbquote, Vorausvermächtnissen oder Teilungsanordnungen treffen möchten.

Wir entwerfen für Sie ein rechtssicheres Testament, das zu Ihrer Lebenssituation passt – mit Blick auf Pflichtteile, Steueroptimierung und klare Nachfolge.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall für Sie handeln darf – z. B. bei Unfall, Krankheit oder altersbedingter Einschränkung. Ohne Vollmacht müsste ein Gericht einen Betreuer bestellen.

Die Vollmacht kann z. B. folgende Bereiche umfassen:

  • Gesundheit & Pflege

  • Vermögen & Finanzen

  • Behördenangelegenheiten

  • Wohnungs- oder Heimverträge

Zusätzlich sollten Sie über eine Patientenverfügung nachdenken: Sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen (z. B. künstliche Ernährung, Beatmung) im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden.

Wir erstellen für Sie rechtssichere Dokumente – individuell abgestimmt und gerichtsfest, auch mit Registrierungsempfehlung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Ein privates Testament muss:

  • handschriftlich verfasst sein (kein Ausdruck, keine Schreibmaschine),

  • den vollen Namen, Ort, Datum und Unterschrift enthalten,

  • inhaltlich eindeutig und widerspruchsfrei sein.

Formulierungen wie „mein ganzes Vermögen geht an …“ sind besser als einzelne Gegenstände aufzulisten, wenn Sie Klarheit schaffen wollen. Bei mehreren Erben empfiehlt sich eine genaue Quotenverteilung.

Alternativ kann ein notarielles Testament errichtet werden – z. B. bei komplexeren Vermögensverhältnissen, Immobilien oder Unternehmertum. Wir prüfen, welches Format in Ihrem Fall geeignet ist und begleiten Sie ggf. auch zum Notar.

Erbstreitigkeiten entstehen häufig durch:

  • fehlende oder unklare Testamente,

  • Unstimmigkeiten in Erbengemeinschaften,

  • unzureichende Informationen über Vermögen, Schulden oder Pflichtteile,

  • emotionale Belastungen durch familiäre Konflikte.

Wir unterstützen Sie als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Testamentsvollstrecker bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – sachlich, lösungsorientiert und auch mit Blick auf eine außergerichtliche Einigung, wenn möglich.

Zudem beraten wir Sie zum Thema Erbausschlagung, wenn z. B. hohe Schulden oder unklare Vermögensverhältnisse bestehen.

Sobald Sie privat eine Person beschäftigen oder Wohnraum überlassen, sollten die Rahmenbedingungen verbindlich und schriftlich geregelt sein. Beispiele:

  • Au-pair-Vertrag: Unterkunft, Arbeitszeit, Freizeit, Aufgaben, Versicherung, Kündigung

  • Haushaltshilfe / Minijob: Arbeitszeiten, Aufgaben, Bezahlung, Sozialversicherung, Verschwiegenheit

  • Pflegevereinbarung mit Angehörigen: Leistungen, Vergütung, Ausgleich im Erbfall

  • Wohnrecht / Untermietverträge im Familienkreis (z. B. bei Eltern oder Kindern)

Viele dieser Verträge haben arbeits- und haftungsrechtliche Implikationen. Wir entwerfen oder prüfen Ihre privaten Verträge individuell – damit gute Absichten nicht zu späteren Konflikten führen.

Ihr Recht in besten Händen

Ganzheitliche Rechtsbetreuung mit Mabel Law

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