Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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PLANUNG · AUSFÜHRUNG · VERANTWORTUNG

Bau- &Architektenrecht

Vorhaben begleiten.
Verantwortung klären.

Ein Bauvorhaben verbindet viele Leistungen, Entscheidungen und Abhängigkeiten. Wir begleiten Bauherren, Bauunternehmen sowie Architekten und Ingenieure bei Verträgen, der laufenden Abwicklung und Konflikten – mit Blick auf das Projekt und die jeweilige rechtliche Position.

Ihr Anliegen besprechen

Bauverträge. Planung. Abnahme und Vergütung.

IHR ANLIEGEN

Ein Bauvorhaben.
Verteilte Verantwortung.

Bauherren benötigen die vereinbarte Leistung, ausführende Unternehmen eine verlässliche Grundlage für Arbeit und Vergütung. Planungsbüros tragen eigene Pflichten. Wir klären Schnittstellen und vertreten die Interessen der jeweils beauftragenden Seite.

Bauherren & Auftraggeber

Private, gewerbliche und institutionelle Bauherren begleiten wir bei Neubau, Umbau und Sanierung. Wir prüfen Leistungsbeschreibung, Kosten- und Terminregelungen und unterstützen bei Abnahme, Mängeln oder Auseinandersetzungen mit den Projektbeteiligten.

Bauunternehmen & Handwerk

Ausführende Unternehmen beraten wir zu Verträgen, Nachträgen, Mitwirkung und Vergütung. Bei Behinderungen, streitigen Leistungen oder Mängelvorwürfen ordnen wir die eigene Position ein. Auch die Beziehungen zwischen Haupt- und Nachunternehmen werden gesondert betrachtet.

Architekten & Ingenieure

Planungsbüros begleiten wir bei Beauftragung, Leistungsabgrenzung, Honorar und Haftungsfragen. Bauherren beraten wir auf der anderen möglichen Mandatsseite zu den Pflichten ihrer Planer. Wir unterscheiden vertraglichen Auftrag, fachliche Prüfung und die Zusammenarbeit weiterer Beteiligter.

LEISTUNGSBEREICHE

Von der Planung
bis zur Abrechnung.

Wir begleiten die vertraglichen und rechtlichen Fragen entlang des Bauablaufs. Technische Feststellungen, wirtschaftliche Entscheidungen und rechtliche Bewertung werden aufeinander abgestimmt, ohne ihre jeweiligen Aufgaben zu vermischen.

Bauverträge und Leistungsumfang

Beschreiben, was gebaut und geschuldet wird.

Bauherren unterstützen wir bei Leistungsbeschreibung, Terminen, Sicherheiten und der Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Bauunternehmen beraten wir zur Kalkulationsgrundlage, Leistungsabgrenzung und Mitwirkung des Auftraggebers. Wir prüfen Bau-, Generalunternehmer- und Nachunternehmerverträge sowie die vereinbarten Vertragsbedingungen. Bei Bauträgervorhaben beziehen wir die Verbindung von Erwerb und Bauleistung ein. Ob besondere Verbraucherschutzregeln oder die VOB/B maßgeblich sind, wird anhand des konkreten Vertrags geprüft.

Bauvertrag · Bauträgervertrag · Leistungsbeschreibung · Nachunternehmer · VOB/B

Architekten- und Ingenieurverträge

Planungsziele, Leistungen und Honorar abstimmen.

Auftraggeber beraten wir dazu, welche Planungs- und Überwachungsaufgaben sie benötigen und wie diese beauftragt werden. Architekten und Ingenieure unterstützen wir bei Leistungsabgrenzung, Mitwirkung, Honorar und späteren Änderungen. Wir prüfen die vereinbarten Ziele, Zuständigkeiten und Schnittstellen zu weiteren Planern. Honorarvereinbarung und die jeweils anwendbaren Regeln der HOAI werden gesondert betrachtet. Bei Streit um Planung oder Überwachung klären wir die konkrete vertragliche Verantwortung.

Architektenvertrag · Ingenieurvertrag · Planungsziele · Überwachung · HOAI · Honorar

Änderungen und Nachträge

Zusätzliche Leistung und Vergütung nachvollziehbar machen.

Auftragnehmer unterstützen wir bei der Darlegung geänderter Leistungen und ihrer Vergütungsfolgen. Auftraggeber beraten wir zur Berechtigung und Bewertung vorgelegter Nachträge sowie zu eigenen Änderungswünschen. Wir prüfen Ausgangsvertrag, Anordnung, Angebot und Dokumentation des weiteren Ablaufs. Verhandlungen sollen Leistung, Preis und Terminfolgen gemeinsam erfassen. Unterschiedliche Regelungen nach BGB oder vereinbarten Vertragsbedingungen werden für den Einzelfall eingeordnet.

Nachträge · Leistungsänderung · Anordnung · Mehrvergütung · Dokumentation

Bauzeit, Behinderung und Verzug

Ursachen und Auswirkungen im Projektablauf einordnen.

Bauherren begleiten wir bei ausbleibenden Leistungen, Terminverschiebungen und möglichen Mehrkosten. Ausführende Unternehmen beraten wir zu Behinderungen, fehlender Mitwirkung und geltend gemachten Verzögerungsansprüchen. Wir prüfen Terminvereinbarungen, tatsächlichen Ablauf und die Dokumentation der Ursachen. Verantwortlichkeiten lassen sich häufig nur im Zusammenhang der beteiligten Leistungen beurteilen. Wir bereiten Ansprüche oder Einwendungen auf und begleiten Vereinbarungen zur Fortführung des Projekts.

Bauverzug · Behinderung · Bauablauf · Mitwirkung · Terminplan · Mehrkosten

Abnahme und Übergabe

Leistungsstand und rechtliche Folgen bewusst festhalten.

Auftraggeber unterstützen wir bei der rechtlichen Vorbereitung der Abnahme, bei Vorbehalten und bei der Einordnung vorhandener Mängel. Auftragnehmer beraten wir dazu, wie sie Abnahme verlangen und den Leistungsstand dokumentieren können. Protokolle, offene Restleistungen und weitere Erklärungen müssen zum konkreten Vertragsverhältnis passen. Eine technische Prüfung oder Begleitung durch Sachverständige stimmen wir gesondert ab. Auch Teilabnahmen und die Übergabe von Unterlagen werden einbezogen.

Abnahme · Abnahmeprotokoll · Vorbehalt · Restleistungen · Übergabe

Baumängel und Beweissicherung

Den Zustand klären, bevor Beweise verloren gehen.

Bauherren begleiten wir bei Mängelanzeigen, Nacherfüllung und der Prüfung weiterer Rechte. Bauunternehmen und Planer beraten wir zum Umgang mit Beanstandungen und zur Abwehr oder Regulierung von Ansprüchen. Maßgeblich sind vereinbarter Leistungsstand, Ursache und Verantwortungsbereich. Wir stimmen eine geeignete Dokumentation und gegebenenfalls sachverständige Feststellungen ab. Verhandlungen oder ein selbstständiges Beweisverfahren werden nach dem konkreten Bedarf des Mandats vorbereitet.

Baumängel · Mängelrechte · Nacherfüllung · Sachverständige · Beweisverfahren

Bauvergütung, Honorar und Sicherheiten

Leistung und Abrechnung rechtlich zusammenführen.

Auftragnehmer und Planungsbüros unterstützen wir bei Abschlags- oder Schlussforderungen und vereinbarten Sicherheiten. Auftraggeber beraten wir zu Prüfbarkeit, Fälligkeit, Einwendungen und möglichen Gegenansprüchen. Wir sichten Vertragsgrundlage, Leistungsnachweise und Abrechnung und grenzen unstreitige von streitigen Positionen ab. Bei Zahlungskonflikten berücksichtigen wir den Projektstand und die Folgen weiterer Schritte. Vergütungs- und Sicherungsregelungen werden für den jeweiligen Vertragstyp getrennt geprüft.

Bauvergütung · Architektenhonorar · Abschlag · Schlussrechnung · Sicherheiten

Haftung und Projektkonflikte

Verantwortung zuordnen. Lösungen verhandeln.

Bei Planungs-, Ausführungs- oder Überwachungsfehlern prüfen wir die Rechte der Auftraggeber und die Verantwortung der betroffenen Unternehmen oder Planer. Für die jeweils vertretene Seite ordnen wir mögliche Ersatzansprüche, Gegenrechte und Regressfragen ein. Vertragsbeziehungen, Beweise und der Beitrag weiterer Beteiligter werden zusammen betrachtet. Wir begleiten Vergleiche und gerichtliche Verfahren und stimmen einen gegebenenfalls betroffenen Versicherungsschutz im Rahmen des Mandats ab.

Haftung · Planungsfehler · Überwachung · Regress · Vergleich · Prozess

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen
zur nächsten Entscheidung.

Ob Vertragsprüfung vor Baubeginn oder Konflikt während der Ausführung: Wir ordnen den Projektstand und die beteiligten Vertragsbeziehungen, bevor die nächsten Schritte festgelegt werden.

  1. Projekt und Rolle erfassen

    Wir klären Auftrag, Projektstand und die beteiligten Unternehmen oder Planer. Ihre Rolle, das angestrebte Ergebnis und dringende Termine bilden die Grundlage.

  2. Unterlagen und Ablauf auswerten

    Wir prüfen Verträge, Nachträge, Schriftverkehr und die vorhandene Dokumentation. Benötigte technische Feststellungen, Rechtsfragen und Kostenrahmen werden abgestimmt.

  3. Lösung vorbereiten und begleiten

    Wir gestalten Vereinbarungen, führen Verhandlungen oder vertreten Ansprüche und Einwendungen. Den Einsatz von Sachverständigen und gerichtliche Schritte stimmen wir mit Ihnen ab.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Häufige Fragen zum Bauablauf und zu Planungsleistungen. Die konkreten Verträge, Erklärungen und technischen Feststellungen bestimmen die rechtliche Bewertung.

Rechtsinformationen: 31. Oktober 2026

Vertreten Sie auch Bauunternehmen und Planungsbüros?

Ja. Mandate können Bauherren, Bauunternehmen, Architekten oder Ingenieure betreffen. Wir klären jeweils, welche Person oder Organisation Auftraggeber ist und ob Interessenkonflikte bestehen. Ansprüche, Pflichten und Gegenrechte werden aus der entsprechenden Mandatsperspektive geprüft.

Warum sollte die Abnahme rechtlich vorbereitet werden?

Mit einer Abnahme können erhebliche Rechtsfolgen verbunden sein. Wer einen bekannten Mangel bei der Abnahme nicht vorbehält, kann bestimmte Mängelrechte verlieren. Zudem sieht das Gesetz unter Voraussetzungen eine Abnahmefiktion vor; gegenüber Verbrauchern gelten zusätzliche Anforderungen. Auftraggeber und Auftragnehmer sollten ihre Erklärungen und den Leistungsstand deshalb sorgfältig prüfen.

Kann ein Auftraggeber zusätzliche Bauleistungen einfach anordnen?

Das BGB sieht für bestimmte Änderungen zunächst eine Einigung über Leistung und Mehr- oder Mindervergütung vor und regelt unter weiteren Voraussetzungen ein Anordnungsrecht. Ausgangsvertrag, Änderungswunsch und Verfahrensstand sind deshalb entscheidend. Wir prüfen für Auftraggeber wie Auftragnehmer, welche Anforderungen im konkreten Fall gelten.

Welche Rechte kommen bei Baumängeln in Betracht?

Das Werkvertragsrecht sieht unter jeweiligen Voraussetzungen unter anderem Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz vor. Welcher Schritt geeignet ist, hängt vom Vertrag, Mangel und bisherigen Vorgehen ab. Wir begleiten Auftraggeber bei der Prüfung ihrer Rechte und Auftragnehmer beim Umgang mit Beanstandungen.

Welche Leistungen schuldet ein Architekt oder Ingenieur?

Maßgeblich sind die vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele und die dafür nach dem jeweiligen Projektstand erforderlichen Leistungen. Sind wesentliche Ziele noch offen, sieht das Gesetz zunächst eine Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung vor. Wir prüfen deshalb die konkrete Beauftragung und spätere Vereinbarungen, statt den Leistungsumfang nur aus einer Berufsbezeichnung abzuleiten.

Ersetzt die rechtliche Prüfung ein technisches Gutachten?

Nein. Technische Ursachen, Ausführungsqualität oder notwendige Beseitigungsmaßnahmen können eine sachverständige Feststellung erfordern. Wir ordnen deren rechtliche Bedeutung ein und stimmen mit Ihnen ab, welche weiteren Fachbeiträge oder Beweissicherungsmaßnahmen für das Mandat sinnvoll sind.

Ist eine Begleitung schon während des laufenden Baus möglich?

Ja. Wir können einzelne Fragen oder die vereinbarte laufende Vertragsabwicklung begleiten, etwa Nachträge, Behinderungen, Abnahme oder Vergütung. Zuständigkeiten, Informationswege, Umfang und Vergütung werden vorab geklärt. Eine frühe Einordnung kann helfen, Entscheidungen und Dokumentation aufeinander abzustimmen.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
Termine nach Vereinbarung

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