Mabel Law
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GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN · VERTRIEB · LIEFERKETTEN

Handels- &Wirtschaftsrecht

Beziehungen gestalten.
Geschäftlich weiterkommen.

Vom ersten Liefervertrag bis zur langjährigen Vertriebspartnerschaft: Wir begleiten die rechtlichen Fragen Ihrer Geschäftstätigkeit. Vertragsbedingungen, betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Ziele betrachten wir gemeinsam – aus der Perspektive Ihres Unternehmens und Ihrer Rolle im Markt.

Ihr Anliegen besprechen

Verträge. Absatzmärkte. Unternehmerische Entscheidungen.

IHR ANLIEGEN

Gemeinsam handeln.
Eigene Interessen wahren.

Lieferanten und Abnehmer, Vertriebsunternehmen und Vertriebspartner tragen unterschiedliche Risiken. Wir klären vor Beginn, für welche Seite wir tätig werden, und richten die Beratung an deren Aufgaben, Verpflichtungen und Verhandlungsposition aus.

Unternehmen & Einkauf

Hersteller, Händler und Dienstleister begleiten wir bei Lieferbeziehungen, Absatzwegen und Kooperationen. Im Einkauf geht es unter anderem um Verfügbarkeit und Qualität, im Vertrieb um Vergütung und kalkulierbare Verpflichtungen. Institutionelle Auftraggeber beziehen wir mit ihren jeweiligen Entscheidungswegen ein.

Vertriebspartner & Unternehmer

Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchiseunternehmen beraten wir zu Einstieg, laufender Zusammenarbeit und Beendigung. Wir prüfen die konkrete Vertragsform, Vergütung, Bindungen und persönliche Verpflichtungen. Die rechtlichen Positionen der unterschiedlichen Vertriebsmodelle werden dabei getrennt beurteilt.

Leitung & Organisation

Geschäftsführungen und Verantwortliche in Unternehmen oder Einrichtungen unterstützen wir bei Vollmachten, Freigaben und vertraglichen Abläufen. Ein Auftrag der Organisation ist von einem persönlichen Mandat ihres Organmitglieds zu unterscheiden. Zuständigkeit und Mandatsumfang werden vorab geklärt.

LEISTUNGSBEREICHE

Vom Vertrag
zur Zusammenarbeit.

Wir gestalten Geschäftsbeziehungen und begleiten ihre praktische Umsetzung. Kommt es zum Konflikt, prüfen wir die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen ebenso wie eine wirtschaftlich tragfähige Fortsetzung der Zusammenarbeit.

Handels- und Lieferverträge

Leistung, Preis und Risiko aufeinander abstimmen.

Lieferanten unterstützen wir bei Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen und der Begrenzung vertraglicher Risiken. Abnehmer beraten wir zu Qualität, Lieferterminen, Prüfungsrechten und Versorgungssicherheit. Wir entwerfen und verhandeln Rahmenverträge, Einkaufs- und Lieferbedingungen für die jeweils beauftragende Seite. Auch unterschiedliche Vertragsfassungen, Eigentumsvorbehalte und die Einbindung von AGB prüfen wir. Die Regelungen sollen zu Bestellabläufen, Abnahmeprozessen und Dokumentation im Unternehmen passen.

Handelsverträge · Rahmenvertrag · Lieferbedingungen · Einkauf · Eigentumsvorbehalt

Vertrieb und Kooperationen

Absatzwege entwickeln. Zuständigkeiten vereinbaren.

Unternehmen begleiten wir beim Aufbau und bei der Veränderung ihres Vertriebs. Vertriebspartner beraten wir zu Gebietsschutz, Bezugsbindungen, Vermarktungspflichten und der Nutzung von Kundendaten. Wir prüfen Vergütung, Exklusivität und die Folgen einer Beendigung aus der jeweiligen Vertragsposition. Bei gemeinsamer Produktentwicklung oder Kooperationen gestalten wir Zuständigkeiten, Informationsaustausch und die Zuordnung von Ergebnissen. Kartellrechtliche Grenzen werden bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt.

Vertrieb · Vertragshändler · Kooperation · Exklusivität · Gebietsschutz

Handelsvertreterrecht

Vermittlung, Provision und Vertragsende klären.

Handelsvertreter unterstützen wir bei Provisionsabrechnungen, Informationsansprüchen und möglichen Ansprüchen nach Vertragsende. Für die vertretenen Unternehmen prüfen wir Vergütungssysteme, Abrechnungspflichten und geltend gemachte Forderungen. Wir gestalten und überprüfen Handelsvertreterverträge, begleiten Kündigungen und verhandeln eine geordnete Beendigung. Ob und in welchem Umfang ein Ausgleich in Betracht kommt, wird anhand der tatsächlichen Zusammenarbeit und der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.

Handelsvertreter · Provision · Abrechnung · Buchauszug · Ausgleichsanspruch

Franchise und Systempartnerschaften

Ein gemeinsames Konzept. Klare eigene Verpflichtungen.

Franchisegeber beraten wir zur vertraglichen Struktur ihres Systems, zu Qualitätsanforderungen und zur Nutzung von Kennzeichen und Wissen. Franchisenehmer begleiten wir bei der Prüfung von Investitionen, Gebühren, Bezugsbindungen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Vorvertragliche Informationen, Laufzeit, Standortfragen und Ausstiegsregelungen werden aus der jeweiligen Mandatsperspektive eingeordnet. Bei Veränderungen oder Konflikten prüfen wir Anpassungsmöglichkeiten und die Folgen einer Trennung.

Franchise · Systemvertrag · Gebühren · Investition · Standort · Vertragsende

Lieferketten und Leistungsstörungen

Ausfälle bewerten. Handlungsmöglichkeiten erhalten.

Bei Lieferausfällen, Qualitätsproblemen oder erheblichen Preisänderungen prüfen wir, welche Leistungen und Mitwirkungspflichten vereinbart sind. Abnehmer begleiten wir bei Ersatzbeschaffung, Mängelrechten und Schadenspositionen; Lieferanten bei der rechtlichen Einordnung von Hindernissen und der Abwehr oder Regulierung von Forderungen. Wir unterstützen bei Reklamationen, Beweissicherung und Neuverhandlungen. Sorgfalts- und Informationsanforderungen innerhalb der Lieferkette ordnen wir für das betroffene Unternehmen gesondert ein.

Lieferketten · Lieferverzug · Mängelrüge · Ersatzbeschaffung · Preisanpassung

Außenwirtschaft und internationale Verträge

Grenzüberschreitende Geschäfte sorgfältig vorbereiten.

Exportierende Unternehmen beraten wir zu vertraglichen Lieferbedingungen und den rechtlichen Anforderungen ihres Vorhabens. Importierende Unternehmen und internationale Vertragspartner begleiten wir bei Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten und der Abstimmung grenzüberschreitender Abläufe. Wir erstellen und prüfen auch englischsprachige Vertragswerke und ordnen Rechtswahl sowie Streitbeilegung ein. Exportkontrolle, Sanktionen, erforderliche Genehmigungen und die Einbindung ausländischer Beratung werden für das konkrete Geschäft gesondert geklärt.

Außenwirtschaft · Exportkontrolle · Sanktionen · Englische Verträge · Rechtswahl · Internationale Lieferung

Organisation und Compliance

Anforderungen in handhabbare Abläufe übersetzen.

Unternehmen und Institutionen unterstützen wir bei zivil- und öffentlich-rechtlichen Anforderungen an ihre Geschäftstätigkeit. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, Vertragsfreigaben und nachvollziehbare Prüf- und Informationswege. Lieferanten und Vertriebspartner beraten wir dazu, welche Anforderungen ihrer Auftraggeber vertraglich gelten und wie diese umgesetzt werden können. Für Leitungspersonen klären wir im vereinbarten Mandat die eigene Verantwortung und den Bedarf an ergänzender fachlicher Prüfung.

Compliance · Vertragsprozesse · Freigaben · Dokumentation · Verantwortung

Handelsregister und Vertretung

Klarheit darüber, wer verbindlich handeln darf.

Unternehmen begleiten wir bei Firma, kaufmännischer Organisation, Prokura und weiteren Vollmachten. Geschäftspartner unterstützen wir bei der Prüfung, wer einen Vertrag wirksam abschließen oder ändern kann. Veränderungen im Register und in den internen Befugnissen stimmen wir aufeinander ab. Erforderliche Anmeldungen und notarielle Mitwirkung werden vorbereitet und gesondert koordiniert. Bei Streit über Erklärungen oder Vertretungsbefugnisse prüfen wir deren Folgen für die jeweils vertretene Seite.

Handelsregister · Firma · Prokura · Vollmacht · Vertretungsbefugnis

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen
zur nächsten Entscheidung.

Eine laufende Geschäftsbeziehung stellt andere Anforderungen als eine neue Kooperation oder ein bereits eskalierter Konflikt. Prüfungsumfang, Zeitplan und Verhandlungsspielraum werden darauf abgestimmt.

  1. Geschäft und Position verstehen

    Wir klären Ihre Rolle, die beteiligten Unternehmen, den wirtschaftlichen Zweck und bekannte Termine. Vor der Übernahme des Mandats prüfen wir mögliche Interessenkonflikte.

  2. Verträge und Optionen bewerten

    Wir sichten die maßgeblichen Vereinbarungen und den bisherigen Ablauf. Sie erhalten eine Einordnung der wesentlichen Risiken, möglicher Schritte und des vereinbarten Kostenrahmens.

  3. Verhandeln und umsetzen

    Wir erarbeiten Vertragsfassungen, führen die vereinbarten Verhandlungen oder vertreten Ihre Position im Streit. Die Umsetzung stimmen wir mit Ihren verantwortlichen Personen ab.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Häufige Fragen zu Geschäftsbeziehungen und kaufmännischen Abläufen. Vertragstyp, tatsächliche Zusammenarbeit und Rolle bestimmen die rechtliche Einordnung.

Rechtsinformationen: 31. Oktober 2026

Beraten Sie auch Handelsvertreter und Vertriebspartner?

Ja. Ein Mandat kann das Unternehmen, den Handelsvertreter, einen Vertragshändler oder einen anderen Vertriebspartner betreffen. Wir klären vorab, für wen wir tätig werden. Die unterschiedlichen Vertriebsformen und die daraus folgenden Rechte und Pflichten werden getrennt geprüft.

Warum ist bei einer mangelhaften Warenlieferung Eile geboten?

Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, sieht § 377 HGB grundsätzlich eine zügige Untersuchung und Mängelanzeige vor. Eine unterlassene oder verspätete Anzeige kann Käuferrechte beeinträchtigen. Für Käufer prüfen wir die erforderlichen Schritte, für Verkäufer die Berechtigung und Rechtzeitigkeit einer Rüge; Besonderheiten und Ausnahmen sind im Einzelfall zu beachten.

Besteht nach dem Ende eines Handelsvertretervertrags immer ein Ausgleich?

Nein. Ein Ausgleich hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen der Beendigung ab. Eine Rolle spielen insbesondere fortbestehende Kundenvorteile des Unternehmens und die Billigkeit. Handelsvertreter unterstützen wir bei der Prüfung und Geltendmachung, Unternehmen bei der Bewertung erhobener Ansprüche. Die gesetzliche Geltendmachungsfrist ist gesondert zu beachten.

Können Sie englischsprachige Verträge bearbeiten?

Wir erstellen und prüfen auch englischsprachige Vertragswerke. Dabei klären wir, welches Recht gelten soll, wie Streitigkeiten behandelt werden und welche Fachbeiträge für das Geschäft erforderlich sind. Die Vertragssprache ersetzt keine Prüfung des anwendbaren Rechts; erforderliche Beratung zu ausländischem Recht wird gesondert abgestimmt.

Wann sollte die Exportkontrolle berücksichtigt werden?

Bereits bei der Vorbereitung des Geschäfts. Neben den Gütern können Empfänger, Zielland und vorgesehene Verwendung entscheidend sein. Wir ordnen den rechtlichen Prüfbedarf ein und stimmen die erforderlichen Angaben und Zuständigkeiten ab. Eine allgemeine Vertragsklausel ersetzt die Prüfung des konkreten Geschäfts nicht.

Ist auch eine einzelne Vertragsprüfung möglich?

Ja. Wir können eine konkrete Vereinbarung, bestimmte Klauseln oder einen abgegrenzten Vorgang prüfen. Welche Dokumente und wirtschaftlichen Annahmen einbezogen werden und ob eine Verhandlung oder Umsetzung folgt, halten wir im Mandatsumfang fest. Umfang und Vergütung besprechen wir vor der Beauftragung.

Wie kann die laufende Zusammenarbeit erfolgen?

Abstimmungen sind telefonisch oder per Online-Meeting möglich. Wir vereinbaren Ansprechpartner, Freigaben und den Austausch der Unterlagen. Ob eine einmalige Beratung oder eine laufende Begleitung sinnvoll ist, richtet sich nach Ihrem Bedarf und wird einschließlich des Kostenrahmens gesondert abgestimmt.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
Termine nach Vereinbarung

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