Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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FAMILIE · VERANTWORTUNG · ZUKUNFT

Familienrecht & Scheidung

Persönliche Veränderungen.
Klare rechtliche Perspektiven.

Familie verbindet persönliche Nähe mit rechtlicher Verantwortung. Wir begleiten Sie bei Trennung, Scheidung und vorausschauenden Vereinbarungen – mit Blick auf Kinder, Vermögen und das Leben danach.

Ihr Anliegen besprechen

Beratung. Vereinbarungen. Interessenvertretung.

IHR ANLIEGEN

Ihre Lebenssituation.
Unser Ausgangspunkt.

Eine Vereinbarung vor der Ehe stellt andere Fragen als eine Trennung mit Kindern oder eine Unternehmensbeteiligung. Wir klären mit Ihnen, was zu entscheiden ist, und vertreten Ihre Interessen mit dem nötigen Blick für die Zusammenhänge.

Ehe & Partnerschaft

Sie möchten Ihre gemeinsame Zukunft gestalten oder eine Trennung rechtlich ordnen. Wir begleiten Vereinbarungen vor und während der Ehe ebenso wie die Auflösung einer Partnerschaft. Ihre persönliche Situation und die wirtschaftlichen Folgen bilden den Ausgangspunkt.

Eltern & Kinder

Betreuung, Unterhalt und wichtige Entscheidungen für ein Kind verlangen verlässliche Regelungen. Wir beraten Sie als Elternteil zu Ihrer rechtlichen Position und zu tragfähigen Vereinbarungen. Das Wohl des Kindes bleibt dabei ein eigener, zentraler Maßstab.

Unternehmer­familien

Wenn Familie und Unternehmen verbunden sind, reichen private Entscheidungen bis in Beteiligungen und Liquidität. Wir betrachten familienrechtliche Regelungen zusammen mit Gesellschaftsverträgen und Vermögensstrukturen – und stimmen die nächsten Schritte auf Ihre Verantwortung ab.

LEISTUNGSBEREICHE

Heute klären.
Morgen gestalten.

Von der ersten Vereinbarung bis zur gerichtlichen Klärung: Wir verbinden die einzelnen familienrechtlichen Fragen zu einem Vorgehen, das zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation passt.

Trennung und Scheidung

Eine neue Situation Schritt für Schritt ordnen.

Eine Trennung wirft häufig mehrere Fragen gleichzeitig auf: Wie wird das Wohnen geregelt, welche Zahlungen laufen weiter und was muss vor einem Scheidungsantrag geklärt werden? Wir ordnen die Ausgangslage, entwickeln mit Ihnen Prioritäten und vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen und vor dem Familiengericht.

Trennung · Scheidungsverfahren · Ehewohnung · Haushaltsgegenstände

Unterhalt

Bedarf, Einkommen und Verantwortung zusammenführen.

Kindesunterhalt, Unterhalt während der Trennung und Unterhalt nach der Scheidung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Wir klären, welche Ansprüche bestehen können, welche Auskünfte benötigt werden und wie Einkommen und Belastungen einzuordnen sind. Auch wechselnde Einkünfte, selbständige Tätigkeit, bestehende Unterhaltstitel und veränderte Lebensumstände beziehen wir ein. Berechtigte Ansprüche setzen wir durch; unberechtigte Forderungen wehren wir ab.

Kindesunterhalt · Trennungsunterhalt · Nachehelicher Unterhalt · Auskunft · Abänderung

Elterliche Sorge

Verantwortung für Kinder verlässlich gestalten.

Eltern beraten wir zu ihrer jeweiligen Entscheidungsbefugnis und zu wesentlichen Fragen der elterlichen Sorge. Dazu gehören die Aufenthaltsbestimmung sowie Entscheidungen über Schule oder medizinische Behandlung. Wir prüfen bestehende Regelungen und begleiten Vereinbarungen oder eine gerichtliche Klärung. Die konkrete Situation und das Wohl des Kindes bleiben maßgeblich.

Sorgerecht · Aufenthaltsbestimmung · Entscheidungsbefugnis · Elternvereinbarungen

Vermögen und Versorgung

Die wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang sehen.

Immobilien, Ersparnisse, Schulden und Altersvorsorge prägen die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung. Wir prüfen güterrechtliche Ansprüche, ordnen Anfangs- und Endvermögen und begleiten die Auseinandersetzung gemeinsamer Werte. Den Versorgungsausgleich betrachten wir als eigenen Baustein. Für Bewertungen und weitere Fachfragen stimmen wir die Einbindung geeigneter Expertise mit Ihnen ab.

Zugewinnausgleich · Immobilien · Gemeinsame Darlehen · Vermögensbewertung · Versorgungsausgleich

Eheverträge und Vereinbarungen

Regelungen, die zur Lebensplanung passen.

Eine Vereinbarung sollte zur tatsächlichen Aufgabenverteilung, zu Vermögen und zu beruflichen Perspektiven passen. Wir entwickeln und prüfen Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen aus Ihrer Interessenlage heraus. Dazu gehören die wirtschaftlichen Auswirkungen, rechtliche Grenzen und notwendige Formschritte. Eine erforderliche notarielle Beurkundung wird gesondert abgestimmt; unsere anwaltliche Beratung bleibt Ihrer Position verpflichtet.

Ehevertrag · Güterstand · Trennungsvereinbarung · Scheidungsfolgenvereinbarung · Vertragsprüfung

Unternehmerehe

Private Interessen und unternehmerische Kontinuität verbinden.

Beteiligungen, Unternehmenswerte und Ausschüttungen können bei Unterhalt und Vermögensausgleich eine erhebliche Rolle spielen. Wir prüfen die Wechselwirkungen von Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag und persönlichen Verpflichtungen. Bei Verhandlungen behalten wir Bewertungsfragen, Liquidität und Umsetzbarkeit im Blick. So lassen sich familiäre Interessen und die Anforderungen des Unternehmens in einer abgestimmten Lösung berücksichtigen.

Unternehmensbeteiligung · Unternehmensbewertung · Liquidität · Gesellschaftsvertrag · Nachfolge

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen zur
nächsten Entscheidung.

Ein klarer Ablauf – mit gemeinsam abgestimmten Zielen, Schritten und Kosten.

  1. Situation verstehen

    Sie schildern Ihr Anliegen und Ihre Ziele. Wir klären die Beteiligten, dringende Fragen und mögliche Interessenkonflikte, bevor wir das Mandat übernehmen.

  2. Prioritäten vereinbaren

    Wir ordnen Ihre Optionen und die Folgen für Familie und Vermögen. Gemeinsam legen wir die nächsten Schritte fest und klären Leistungsumfang und Vergütung.

  3. Ihre Interessen vertreten

    Wir beraten, erarbeiten Vereinbarungen und führen die abgestimmten Verhandlungen oder Verfahren. Über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen halten wir Sie informiert.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Diese Antworten erläutern häufige Fragen zum deutschen Familienrecht. Die Einordnung Ihrer konkreten Situation erfolgt im persönlichen Austausch.

Rechtsinformationen: 31. Oktober 2026

Wann ist eine Scheidung möglich?

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach einem Jahr des Getrenntlebens wird dies gesetzlich vermutet, wenn beide die Scheidung beantragen oder die andere Seite zustimmt; nach drei Jahren gilt die Vermutung unabhängig davon. Vor Ablauf eines Jahres kommt eine Scheidung nur unter besonderen Härtevoraussetzungen in Betracht. Wir prüfen mit Ihnen Trennungsbeginn, Voraussetzungen und das passende Vorgehen.

Können beide Ehepartner denselben Anwalt beauftragen?

Im Scheidungsverfahren vertreten wir eine Seite. Für einen eigenen Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich. Die bloße Zustimmung zum Antrag der anderen Seite kann dagegen ohne eigenen Anwalt erklärt werden. Dadurch entsteht aber keine gemeinsame Vertretung: Die anwaltliche Beratung bleibt den Interessen der beauftragenden Person verpflichtet.

Wer entscheidet nach der Trennung über die Kinder?

Bei gemeinsamer Sorge müssen getrennt lebende Eltern über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich gemeinsam entscheiden. Für Alltagsentscheidungen gelten andere Regeln. Wir prüfen vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Entscheidungen und klären, welche Entscheidungsbefugnisse im konkreten Fall bestehen.

Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja, für einen Ehevertrag sieht das Gesetz notarielle Beurkundung vor. Anwaltliche Prüfung und Verhandlung können diese Form nicht ersetzen. Wir beraten Sie zu Inhalt, Auswirkungen und rechtlichen Grenzen aus Ihrer Perspektive. Auch bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen klären wir, welche Formvorgaben für die einzelnen Regelungen gelten.

Was bedeutet Versorgungsausgleich?

Dabei geht es um den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Welche Anrechte betroffen sind und wie sie behandelt werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten statt. Wir prüfen auch vorhandene Vereinbarungen und die dafür geltenden Voraussetzungen.

Wie werden Umfang und Kosten der Beratung geklärt?

Im ersten Austausch bestimmen wir Ihr Anliegen und die gewünschte Unterstützung. Vor einer Beauftragung klären wir Leistungsumfang und Vergütungsgrundlage. Bei einem Verfahren besprechen wir außerdem die voraussichtlichen Gerichts- und weiteren Kosten. Ob Unterstützung durch Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, prüfen wir anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
Termine nach Vereinbarung

KANZLEINACHFOLGE

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Perspektiven verbinden.

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PRESSE

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RECHTLICHE HINWEISE

Information und Beratung

Die Inhalte dieser Website dienen der ersten Orientierung. Eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgt im persönlichen Austausch. Art und Umfang einer anwaltlichen Beauftragung werden gesondert abgestimmt.

Zeitkritische Anliegen

Bitte weisen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme auf laufende Fristen hin. Bei dringenden Anliegen erreichen Sie die Kanzlei telefonisch unter 04532 999 32 90.

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