Mieter & Vermieter
Wir beraten zu Wohnraummietverhältnissen auf beiden möglichen Mandatsseiten. Für Mieter können Gebrauch, Kosten und Bestand des Mietverhältnisses im Vordergrund stehen; für Vermieter die Vertragsgestaltung, Erhaltung und Durchsetzung vereinbarter Pflichten. Das konkrete Mandat bestimmt unsere Vertretung.