Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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DESIGNS · VERTRAULICHKEIT · VEREINBARUNGEN

GewerblicherRechtsschutz

Ideen entwickeln.
Werte schützen.

Produktgestaltungen und vertrauliches Wissen können für Unternehmen und ihre Partner wesentliche Werte sein. Wir beraten zu Designrechten und Geschäftsgeheimnissen sowie zu den damit verbundenen Verträgen und Konflikten.

Ihr Anliegen besprechen

Schutzrechte. Lizenzen. Interessenvertretung.

IHR ANLIEGEN

Eigene Werte sichern.
Fremde Rechte verstehen.

Schutzrechte schaffen Befugnisse und begrenzen zugleich die Handlungsmöglichkeiten anderer. Wir klären, ob Sie ein Recht aufbauen, erwerben, nutzen oder eine gegen Sie erhobene Forderung prüfen lassen möchten.

Unternehmen & Gründende

Wir unterstützen Unternehmen und Gründende bei der Zuordnung von Produktgestaltungen und beim Schutz vertraulichen Wissens. Verträge mit Gestaltenden, Auftraggebern und Kooperationspartnern werden auf das konkrete Vorhaben abgestimmt.

Lizenzgeber & Lizenznehmer

Wir gestalten Nutzungsrechte, Vergütung und Zusammenarbeit aus Ihrer jeweiligen Position. Rechteinhaber benötigen kontrollierbare Freigaben; Nutzer benötigen einen verlässlichen Umfang ihrer Befugnisse. Bestehende Lizenzen prüfen wir auch bei Änderungen des Geschäftsmodells.

Betroffene eines Rechtskonflikts

Wir prüfen behauptete Verletzungen und die Reichweite des geltend gemachten Rechts. Rechteinhaber begleiten wir bei der Durchsetzung, in Anspruch Genommene bei der Verteidigung. Maßgeblich sind Schutzumfang, tatsächliche Nutzung und die verfügbaren Belege.

LEISTUNGSBEREICHE

Von der Entwicklung
zur rechtlichen Position.

Unser Angebot konzentriert sich hier auf Designrecht und Geschäftsgeheimnisse. Wir verbinden diese Fragen mit den zugehörigen Verträgen, Vertraulichkeitsregeln und der geplanten wirtschaftlichen Nutzung.

Design und Produktgestaltung

Gestalterische Leistung und Nutzung zusammen betrachten.

Gestaltende und Unternehmen begleiten wir bei der Zuordnung von Entwürfen und beim vertraglichen Umgang mit Produktdesigns. Hersteller, Auftraggeber und weitere Nutzer beraten wir zu Nutzungsumfang und möglichen entgegenstehenden Rechten. Wir prüfen Schutzansätze, Veröffentlichungen und die konkrete Gestaltung. Bei übernommenen oder ähnlichen Formen ist entscheidend, welches Recht mit welchem Umfang besteht.

Designrecht · Produktdesign · Entwurf · Gestaltung

Geschäftsgeheimnisse und Vertraulichkeit

Wertvolles Wissen im tatsächlichen Ablauf schützen.

Unternehmen unterstützen wir bei Geheimhaltungsvereinbarungen und der rechtlichen Ausgestaltung von Zugangs- und Nutzungsvorgaben. Beschäftigte, Kooperationspartner und Empfänger vertraulicher Informationen beraten wir zu ihren Pflichten und zulässigen Handlungen. Wir prüfen, welche Informationen betroffen sind und welche Schutzmaßnahmen bestehen. Bei einem vermuteten Abfluss werden Belege und mögliche Ansprüche gesondert eingeordnet.

Geschäftsgeheimnisse · Know-how · NDA · Vertraulichkeit

Designlizenzen und Rechteübertragung

Befugnisse, Grenzen und Vergütung präzise vereinbaren.

Bei Produktdesigns beraten wir Lizenzgeber zu erlaubten Nutzungen, Kontrolle und der Erhaltung ihrer Rechte. Lizenznehmer unterstützen wir bei dem für ihr Vorhaben notwendigen Umfang und der Absicherung ihrer Investition. Wir gestalten Regelungen zu Gebiet, Dauer, Exklusivität, Unterlizenzen und Beendigung. Bei einer Übertragung von Designrechten prüfen wir die nachgewiesene Rechtekette und bestehende Bindungen.

Lizenzvertrag · Nutzungsrechte · Exklusivität · Rechteübertragung

Designverletzungen und Geheimnisschutz

Vorwurf und Rechtsfolge getrennt prüfen.

Bei einer behaupteten Designverletzung oder unbefugten Nutzung vertraulicher Informationen prüfen wir die rechtliche Grundlage und die verfügbaren Belege. Rechteinhaber unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, in Anspruch Genommene bei der Prüfung und Abwehr von Forderungen. Unterlassung, Auskunft und Zahlungsansprüche werden getrennt bewertet.

Schutzrechtsverletzung · Abmahnung · Unterlassung · Verteidigung

Designs und Know-how in Kooperationen

Immaterielle Werte nachvollziehbar übertragen.

Veräußerer und Erwerber begleiten wir bei der Bestandsaufnahme von Designrechten und zugehörigen Verträgen. In Kooperationen gestalten wir den Zugang zu vertraulichen Informationen und die vertragliche Zuordnung von Produktgestaltungen. Offenlegung, Nutzungsbefugnisse und bestehende Bindungen werden mit dem jeweiligen Gesellschafts-, Projekt- oder Kaufvertrag abgestimmt.

Designrechte · Know-how · Kooperation · Rechtebestand

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen
zur nächsten Entscheidung.

Zuerst klären wir den betroffenen Wert und Ihre Rolle. Daraus ergeben sich die benötigten Unterlagen, der Rechercheumfang und die Frage, welche weiteren fachlichen Beiträge erforderlich sind.

  1. Rechte und Nutzung erfassen

    Wir betrachten Entstehung, Registerunterlagen, Verträge und tatsächliche Nutzung. Veröffentlichungen, mögliche Konflikte und Termine werden zuerst erfasst.

  2. Schutz und Handlungsspielraum prüfen

    Wir ordnen die rechtliche Position und den weiteren Prüfungsbedarf ein. Recherche, Gestaltung oder Streitvertretung sowie der Kostenrahmen werden abgestimmt.

  3. Vereinbaren und Interessen vertreten

    Wir erstellen oder verhandeln Vertragsregelungen und begleiten die vereinbarten Schritte. In Konflikten werden Beweise, Forderungen und Reaktionsmöglichkeiten gezielt bearbeitet.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Eine erste Orientierung zu häufigen Fragen. Die konkrete Rechtsstellung, die Unterlagen und der Sachverhalt bestimmen die Einordnung im Einzelfall.

Rechtsinformationen: 1. November 2026

Reicht eine Geheimhaltungsvereinbarung für den Schutz von Know-how?

Eine Vereinbarung kann ein Bestandteil des Schutzes sein. Für ein Geschäftsgeheimnis sind jedoch auch die tatsächlichen Voraussetzungen und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen maßgeblich. Wir betrachten daher den Umgang mit der Information, Zugangsberechtigungen und den konkreten Verwendungszweck.

Vertreten Sie auch die Seite, die abgemahnt wurde?

Ja. Bei Vorwürfen zu Designrechten oder Geschäftsgeheimnissen prüfen wir die rechtliche Grundlage, die Reichweite und die verlangte Erklärung. Teilen Sie uns Zugang, Frist und bisherige Reaktionen mit, damit der weitere Prüfungsbedarf eingeordnet werden kann.

Können bestehende Designlizenzverträge überprüft werden?

Ja. Wir prüfen, ob die geplante Verwendung vom Vertrag erfasst ist, welche Pflichten bestehen und welche Anpassungen benötigt werden. Relevant sind insbesondere die tatsächliche Nutzung, weitere Beteiligte sowie Änderungen bei Produkten, Märkten oder Unternehmensstrukturen.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
Marie-Curie-Straße 2
22941 Bargteheide
Termine nach Vereinbarung

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Information und Beratung

Die Inhalte dieser Website dienen der ersten Orientierung. Eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgt im persönlichen Austausch. Art und Umfang einer anwaltlichen Beauftragung werden gesondert abgestimmt.

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