Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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VERSICHERUNGSSCHUTZ · LEISTUNG · HAFTUNG

Versicherungs­recht

Absicherung verstehen.
Ansprüche klären.

Eine Versicherung soll im entscheidenden Moment tragen. Wir prüfen den vereinbarten Schutz und begleiten private Versicherte, Unternehmen und Institutionen bei Deckungsfragen, Leistungsprüfungen und Auseinandersetzungen.

Ihr Anliegen besprechen

Verträge. Deckung. Interessenvertretung.

IHR ANLIEGEN

Persönliche Absicherung.
Betriebliche Verantwortung.

Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Begünstigte sind nicht immer identisch. Wir klären, wer welche Rechte hat und aus wessen Perspektive Vertrag, Schaden und Korrespondenz zu prüfen sind.

Privatpersonen & Versicherte

Wir begleiten Fragen zu persönlicher Absicherung und zu Schäden im privaten Bereich. Bei Leistungsanträgen und Ablehnungen betrachten wir Vertragsbedingungen und Nachweise. Versicherte Person, Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte werden rechtlich unterschieden.

Unternehmen & Institutionen

Wir prüfen den vertraglichen Versicherungsschutz Ihrer Organisation und die rechtliche Abwicklung eines Schadens. Sachschäden, Unterbrechungen und Haftungsfragen werden auf die jeweils betroffene Police bezogen. Zuständigkeiten und Mitwirkung bleiben nachvollziehbar.

Unternehmer & Organmitglieder

Wir begleiten persönliche Absicherung und Deckungsfragen im Zusammenhang mit beruflicher Verantwortung. Bei D&O und anderen Haftpflichtverträgen unterscheiden wir den erhobenen Haftungsanspruch von der Frage des Versicherungsschutzes. Die Interessen von Gesellschaft und versicherter Person können auseinandergehen.

LEISTUNGSBEREICHE

Vom Vertrag
zur Entscheidung.

Wir prüfen den vereinbarten Schutz anhand des konkreten Ereignisses. Dabei werden Leistungsanspruch, verlangte Mitwirkung und mögliche Einwendungen einzeln bewertet.

Versicherungsvertrag und Bedingungen

Schutzumfang und Verpflichtungen nachvollziehen.

Private und gewerbliche Versicherungsnehmer beraten wir zu versicherten Risiken, Ausschlüssen und vertraglichen Pflichten. Versicherte Personen und Begünstigte unterstützen wir bei der Klärung ihrer eigenen Rechte. Wir betrachten Antrag, Police, Bedingungen und Nachträge zusammen. Bei Änderungen oder Beendigung des Vertrags werden bestehende Ansprüche und mögliche Folgen gesondert geprüft.

Versicherungsvertrag · Police · Bedingungen · Ausschlüsse

Deckung und Leistungsablehnung

Entscheidung und Vertragsgrundlage abgleichen.

Versicherungsnehmer und weitere Berechtigte begleiten wir bei der Anmeldung und rechtlichen Begründung von Ansprüchen. Bei einer Ablehnung prüfen wir den geltend gemachten Grund, den Versicherungsfall und die vorhandenen Belege. Rückforderungen oder behauptete Pflichtverletzungen werden aus Ihrer konkreten Stellung bewertet. Wir bereiten ergänzende Darlegungen, Verhandlungen oder eine gerichtliche Interessenvertretung vor.

Deckung · Leistungsablehnung · Leistungsprüfung · Rückforderung

Berufsunfähigkeit und persönliche Absicherung

Berufliche Tätigkeit und Vertragsmaßstab zusammenführen.

Versicherte und Versicherungsnehmer unterstützen wir bei der rechtlichen Aufbereitung eines Leistungsantrags und bei Auseinandersetzungen über die Entscheidung. Maßgeblich sind insbesondere die konkrete Tätigkeit, die Vertragsbedingungen und medizinische Unterlagen. Wir unterscheiden die rechtliche Prüfung von einer medizinischen Beurteilung. Bei Nachprüfungen betrachten wir außerdem den bisherigen Verlauf und die verlangten Angaben.

Berufsunfähigkeit · Leistungsantrag · Tätigkeit · Nachprüfung

Private Kranken- und Pflegeversicherung

Behandlung, Vertrag und Erstattung unterscheiden.

Versicherte begleiten wir bei Streit über Erstattungen, vertraglichen Leistungsumfang und Rückforderungen. Versicherungsnehmer beraten wir zu Vertragsfragen, die auch andere versicherte Personen betreffen können. Wir prüfen Bedingungen, Abrechnung und Begründung der Entscheidung. Fragen der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung werden dem sozialrechtlichen Rahmen zugeordnet; medizinische Notwendigkeit kann zusätzliche fachliche Bewertung erfordern.

Krankenversicherung · Erstattung · Pflegeversicherung · Tarif

Lebensversicherung und Bezugsrechte

Ansprüche und berechtigte Personen feststellen.

Versicherungsnehmer unterstützen wir bei Vertragsfragen, Kündigung und der rechtlichen Einordnung von Abrechnungen. Bezugsberechtigte und Erben beraten wir zu ihrer jeweiligen Stellung im Leistungsfall. Wir prüfen Vereinbarungen, Erklärungen und Änderungen des Bezugsrechts. Bei konkurrierenden Ansprüchen werden deren Grundlagen getrennt untersucht; die Rollen können unterschiedliche Mandate erfordern.

Lebensversicherung · Bezugsrecht · Abrechnung · Leistungsfall

Sachversicherung und betriebliche Schäden

Schadensereignis und versichertes Interesse erfassen.

Private Eigentümer und Unternehmen begleiten wir bei Schäden an Gebäuden, Einrichtung, Waren oder anderen versicherten Sachen. Wir prüfen das Ereignis, die vereinbarten Risiken und die geltend gemachte Schadenhöhe. Bei betrieblichen Policen werden zusätzliche Bausteine und versicherte Interessen gesondert betrachtet. Technische Ursachen und Bewertungen können sachverständige Unterstützung benötigen.

Sachversicherung · Gebäude · Inventar · Betriebsunterbrechung

Haftpflicht und D&O

Haftungsanspruch und Deckung getrennt bearbeiten.

Unternehmen und versicherte Personen unterstützen wir bei der rechtlichen Abstimmung von Haftungsfällen und Versicherungsschutz. Organmitglieder beraten wir zur eigenen Deckungsposition; Gesellschaften zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten. Wir prüfen Meldung, versicherte Tätigkeit und Ausschlüsse. Eine Auseinandersetzung über Haftung ist von einem möglichen Deckungsstreit mit dem Versicherer zu unterscheiden.

D&O · Haftpflicht · Organmitglieder · Anspruchsabwehr

Mitwirkung und Regress

Pflichten und behauptete Folgen einzeln prüfen.

Versicherungsnehmer beraten wir zu Angaben, Nachweisen und verlangter Mitwirkung vor und nach einem Schaden. Wer mit einer Kürzung oder Rückforderung konfrontiert wird, erhält eine Prüfung der konkreten Grundlage und Begründung. Wir betrachten Vertragsregelung, tatsächliches Verhalten und dessen Bedeutung für den Fall. Ein Pflichtverstoß führt nicht ohne weitere Prüfung zu jeder behaupteten Rechtsfolge.

Obliegenheiten · Mitwirkung · Regress · Leistungskürzung

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen
zur nächsten Entscheidung.

Die Prüfung beginnt mit dem vollständigen Vertrag und dem konkreten Ereignis. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Informationen fehlen und wie eine Entscheidung angegriffen oder ein Anspruch begründet werden kann.

  1. Vertrag, Ereignis und Rolle klären

    Wir erfassen Police, betroffene Personen, Schadenverlauf und bisherige Meldungen. Laufende Fristen und offene Auskunftsverlangen werden zuerst aufgenommen.

  2. Deckung und Nachweise prüfen

    Wir gleichen die Bedingungen mit dem Sachverhalt und der Begründung des Versicherers ab. Ergänzende Belege, Fachbewertungen und Kosten werden abgestimmt.

  3. Ansprüche verfolgen oder abwehren

    Wir begleiten die weitere Korrespondenz und Verhandlungen. Falls erforderlich, bereiten wir die gerichtliche Vertretung zu den vereinbarten Streitfragen vor.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Eine erste Orientierung zu häufigen Fragen. Die konkrete Rechtsstellung, die Unterlagen und der Sachverhalt bestimmen die Einordnung im Einzelfall.

Rechtsinformationen: 1. November 2026

Wann wird eine Versicherungsleistung fällig?

Geldleistungen werden grundsätzlich nach Abschluss der notwendigen Erhebungen zum Versicherungsfall und Leistungsumfang fällig. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen Abschlagszahlungen vor. Wir prüfen, welche Ermittlungen noch erforderlich sind und ob eine Zahlung oder weitere Begründung verlangt werden kann.

Entfällt bei jeder Pflichtverletzung der gesamte Schutz?

Nein. Bei vertraglichen Obliegenheiten kommt es unter anderem auf die Vereinbarung, den Verschuldensgrad, den Zusammenhang mit dem Fall und gesetzliche Voraussetzungen an. Je nach Sachverhalt können unterschiedliche Folgen eintreten. Eine pauschale Ablehnung wird deshalb anhand der konkreten Begründung geprüft.

Muss eine Haftpflichtversicherung auch unbegründete Ansprüche abwehren?

Die Haftpflichtversicherung umfasst nach dem gesetzlichen Leitbild neben der Freistellung von berechtigten Ansprüchen auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Ob ein konkreter Vorgang vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst wird, muss anhand der Police und des Falls geprüft werden.

Ist die gesetzliche Krankenversicherung hier mitgemeint?

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt grundsätzlich ein sozialrechtlicher Rahmen. Die private Krankenversicherung beruht auf dem Versicherungsvertrag. Wir klären die Zuordnung Ihres Anliegens, damit Verfahren und maßgebliche Unterlagen passend eingeordnet werden.

Können Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedliche Rechte haben?

Ja. Wer den Vertrag geschlossen hat, wer versichert ist und wer eine Leistung erhalten soll, kann auseinanderfallen. Wir prüfen die jeweilige Stellung und Vertretungsbefugnis. Das ist etwa bei Familienverträgen, Lebensversicherungen und D&O relevant.

Beraten Sie auch vor der Unterschrift oder Änderung einer Police?

Ja. Wir können den rechtlichen Umfang und einzelne Bedingungen eines konkreten Vertrags prüfen. Eine Marktübersicht oder Vermittlung von Versicherungsprodukten ist damit nicht verbunden. Den gewünschten Prüfungsumfang stimmen wir vorher ab.

Was benötigen Sie bei einer Leistungsablehnung zuerst?

Hilfreich sind die vollständige Entscheidung, Police, Bedingungen, Nachträge und die bisher eingereichten Unterlagen. Teilen Sie außerdem bekannte Fristen und offene Nachfragen mit. Wir klären dann den weiteren Prüfungsbedarf und die Vergütung einer vertieften Bearbeitung.

KONTAKT

Ein Gespräch
ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
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22941 Bargteheide
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