Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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ZWECK · VERMÖGEN · VERANTWORTUNG

Stiftungsrecht &Gemeinnützigkeit

Wirkung ermöglichen.
Strukturen auf Dauer gestalten.

Wer Vermögen einem Zweck widmet, braucht eine rechtliche Struktur mit klaren Verantwortlichkeiten. Wir begleiten Stifter, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen bei Gründung, Satzung, Verträgen und der Arbeit ihrer Organe.

Ihr Anliegen besprechen

Zweckbindung. Organisation. Kontinuität.

IHR ANLIEGEN

Persönlicher Wille.
Dauerhafte Verantwortung.

Stifter, Organmitglieder und unterstützende Unternehmen haben unterschiedliche Aufgaben. Wir gestalten die zivil- und organisationsrechtlichen Grundlagen ihres Engagements. Bei Fragen zur Gemeinnützigkeit wird die rechtliche Struktur mit der gesonderten steuerlichen Beratung abgestimmt.

Stifter & Familien

Wir begleiten die rechtliche Ausgestaltung Ihrer Ziele, die Widmung von Vermögen und die Besetzung von Organen. Eine Stiftung kann auch Teil der Nachfolgeplanung sein. Zweck, Bindung und künftige Entscheidungswege werden frühzeitig geklärt.

Stiftungen & Organisationen

Wir beraten bestehende Einrichtungen zu Satzung, Organpflichten und Zusammenarbeit mit der Aufsicht. Verträge und Veränderungen werden auf den Zweck der Organisation abgestimmt. Bei Konflikten vertreten wir die vereinbarte institutionelle Position.

Unternehmen & Zuwendende

Wir unterstützen bei Stiftungsengagement, Kooperationen und größeren Zuwendungen. Die Beziehung zum Unternehmen, konkrete Verwendungszwecke und Informationsrechte werden vertraglich geordnet. Persönliche, unternehmerische und organisatorische Rollen bleiben unterscheidbar.

LEISTUNGSBEREICHE

Vom Stiftungszweck
zur verantwortlichen Organisation.

Eine passende Gestaltung verbindet den ursprünglichen Willen mit tragfähigen Entscheidungswegen. Stiftungsrecht, andere Organisationsformen und die vertragliche Zusammenarbeit werden jeweils gesondert geprüft.

Stiftungsgründung und Ausgestaltung

Den Zweck in eine passende Form übersetzen.

Stifter und Unternehmen begleiten wir bei der zivilrechtlichen Vorbereitung einer Stiftung. Zweck, vorgesehenes Vermögen und gewünschte Dauer werden zusammen betrachtet. Wir prüfen Gestaltung, Stiftungsgeschäft und den Weg zur zuständigen Stelle. Rechtsfähige und andere stiftungsbezogene Konstruktionen werden nicht gleichgesetzt; die passende Form wird anhand des konkreten Vorhabens bestimmt.

Stiftung · Stiftungsgründung · Stiftungsgeschäft · Anerkennung

Stiftungssatzung und Stifterwille

Aufgaben und Grenzen verbindlich festhalten.

Stifter beraten wir bei der Formulierung von Zweck, Organen und Entscheidungsregeln. Bestehende Stiftungen unterstützen wir bei Auslegungsfragen und rechtlich zulässigen Anpassungen. Wir prüfen Stifterwillen, bisherige Satzung und aktuelle Anforderungen. Änderungsbefugnisse und notwendige Zustimmungen werden konkret ermittelt, statt die Satzung wie einen frei veränderbaren Vertrag zu behandeln.

Stiftungssatzung · Stifterwille · Änderung · Zuständigkeit

Organe und Entscheidungswege

Verantwortung nachvollziehbar verteilen.

Organisationen begleiten wir bei Aufgabenverteilung, Vertretung und interner Kontrolle. Vorstände und weitere Organmitglieder beraten wir zu ihrer jeweiligen Stellung. Satzung, Geschäftsordnung und tatsächliche Abläufe werden aufeinander abgestimmt. Auswahl, Bestellung, Interessenkonflikte und Dokumentation werden so geregelt, dass Zuständigkeiten auch bei personellen Veränderungen erkennbar bleiben.

Governance · Vorstand · Geschäftsordnung · Kontrolle

Organpflichten und Haftung

Entscheidungen rechtlich einordnen.

Stiftungen und gemeinnützige Organisationen unterstützen wir bei der Prüfung möglicher Pflichtverletzungen. Betroffene Organmitglieder begleiten wir bei Fragen ihrer persönlichen Verantwortung und zur Abwehr von Ansprüchen. Wir betrachten Zuständigkeit, Informationsgrundlage und Entscheidungsverlauf. Haftungsmaßstab, mögliche Erleichterungen und Versicherung werden gesondert geprüft; widerstreitende Interessen erfordern getrennte Mandate.

Organhaftung · Sorgfalt · Anspruch · Versicherung

Stiftungsaufsicht und Verfahren

Unterlagen und Entscheidungen rechtlich begleiten.

Stiftungen unterstützen wir bei rechtlichen Fragen gegenüber der zuständigen Aufsicht. Stifter und Organmitglieder beraten wir zu ihrer jeweiligen Verfahrensstellung. Wir prüfen Anfragen, Nachweisanforderungen und geplante Maßnahmen anhand der maßgeblichen Vorgaben. Zuständiges Landesrecht, Satzung und bisherige Entscheidungen werden berücksichtigt. Stellungnahmen und erforderliche Schritte werden mit den Verantwortlichen vorbereitet.

Stiftungsaufsicht · Verfahren · Nachweise · Stellungnahme

Gemeinnützige Organisationen

Die rechtliche Form auf die Aufgabe abstimmen.

Träger und Verantwortliche beraten wir zu zivil- und organisationsrechtlichen Strukturen gemeinnütziger Tätigkeit. Verein, Gesellschaft und Stiftung folgen unterschiedlichen Regeln. Wir prüfen Vertretung, Entscheidungswege, Kooperationen und Verträge im konkreten Modell. Steuerliche Anerkennung, Mittelverwendung aus steuerlicher Sicht und Deklarationspflichten werden mit der gesonderten steuerlichen Beratung abgestimmt.

Gemeinnützige Organisation · Non-Profit · Struktur · Zusammenarbeit

Spenden, Zuwendungen und Kooperationen

Zweck und Erwartungen eindeutig vereinbaren.

Zuwendende begleiten wir bei der rechtlichen Ausgestaltung größerer Beiträge und vereinbarter Verwendungszwecke. Empfängerorganisationen beraten wir zu Annahme, Bindungen und Kooperationen. Wir prüfen Zusagen, Bedingungen, Nachweise und mögliche Rückforderungsfragen. Eine unentgeltliche Zuwendung wird von Vereinbarungen mit Gegenleistungen unterschieden; steuerliche Folgen werden gesondert abgestimmt.

Spendenvertrag · Zuwendung · Zweckbindung · Kooperation

Vermögensbindung und Nachfolge

Langfristige Ziele rechtlich zusammenführen.

Stifter und Unternehmerfamilien unterstützen wir bei der Einbindung stiftungsbezogener Gestaltungen in ihre Nachfolgeplanung. Bestehende Stiftungen beraten wir zu rechtlichen Fragen der Vermögensbindung und Zweckverwirklichung. Wir prüfen Eigentum, bestehende Verpflichtungen und Organbefugnisse. Erbrechtliche Ansprüche, gesellschaftsrechtliche Verbindungen und steuerliche Fachbeiträge werden jeweils im passenden Rahmen berücksichtigt.

Vermögensbindung · Nachfolge · Zweck · Beteiligungen

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen
zur nächsten Entscheidung.

Am Anfang stehen der Zweck, die vorhandene Struktur und die beteiligten Rollen. Daraus ergeben sich die notwendigen Gestaltungs- oder Prüfungsschritte und die Abstimmung mit weiteren Fachleuten.

  1. Zweck und Ausgangslage klären

    Wir erfassen Vorhaben, Vermögen, bestehende Organisation und Ihre Rolle. Anstehende Entscheidungen oder Anforderungen der Aufsicht werden priorisiert.

  2. Struktur und Regelungen prüfen

    Wir sichten Satzung, Beschlüsse und Verträge. Rechtliche Optionen, steuerlicher Abstimmungsbedarf und Kosten werden besprochen.

  3. Gestaltung und Verfahren begleiten

    Wir erarbeiten Regelungen, bereiten erforderliche Schritte vor und begleiten die Kommunikation mit den zuständigen Stellen oder Vertragspartnern.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Eine erste Orientierung zu häufigen Fragen. Die konkrete Rechtsstellung, die Unterlagen und der Sachverhalt bestimmen die Einordnung im Einzelfall.

Rechtsinformationen: 1. November 2026

Entsteht eine rechtsfähige Stiftung schon mit der Satzung?

Für die Stiftung nach den Vorschriften des BGB sind Stiftungsgeschäft und behördliche Anerkennung erforderlich. Die Anerkennung hat eigene Voraussetzungen. Welche Gestaltung und welche Schritte für das Vorhaben passen, wird vor der Umsetzung geprüft.

Kann eine Stiftungssatzung später beliebig geändert werden?

Nein. Das Gesetz unterscheidet nach Art und Tragweite der Änderung und enthält entsprechende Voraussetzungen. Hinzu kommen der Stifterwille, die Satzung und das vorgesehene Genehmigungsverfahren. Eine Anpassung wird deshalb anhand des konkreten Änderungsziels geprüft.

Welche Verantwortung tragen Mitglieder eines Stiftungsorgans?

Für die Geschäftsführung gelten gesetzliche Sorgfaltspflichten. Eine angemessene Informationsgrundlage und die Beachtung gesetzlicher und satzungsmäßiger Vorgaben sind dabei wesentlich. Ob eine Pflichtverletzung oder Haftung vorliegt, wird anhand der Entscheidung, der Rolle und weiterer einschlägiger Regeln geprüft.

Übernimmt Mabel Law die steuerliche Gemeinnützigkeitsberatung?

Unser Angebot betrifft die zivil- und organisationsrechtlichen Grundlagen, Satzungen und Verträge. Die steuerliche Anerkennung und laufenden steuerlichen Fragen werden mit Ihrer steuerlichen Beratung abgestimmt. So bleiben Zuständigkeiten und Prüfungsumfang klar.

Muss für ein gemeinnütziges Vorhaben eine Stiftung gegründet werden?

Nicht jedes Vorhaben benötigt dieselbe Organisationsform. Wir prüfen die zivilrechtlichen Möglichkeiten anhand von Zweck, Finanzierung, Mitwirkung und gewünschter Dauer. Verein, Gesellschaft und Stiftung werden mit ihren unterschiedlichen Strukturen betrachtet.

Können auch Spender oder unterstützende Unternehmen beraten werden?

Ja. Wir begleiten die rechtliche Ausgestaltung von Zuwendungen und Kooperationen aus Ihrer jeweiligen Perspektive. Verwendungszweck, Bedingungen und Informationsrechte können Teil der Vereinbarung sein. Die Interessen der Empfängerorganisation bleiben davon getrennt.

Begleiten Sie bestehende Organisationen bei Veränderungen?

Ja. Gegenstand können Satzungsfragen, Organwechsel, neue Kooperationen oder eine geänderte Tätigkeit sein. Wir prüfen die vorhandene Struktur und den rechtlich möglichen Weg. Erforderliche Abstimmungen mit Aufsicht und weiterer Fachberatung werden einbezogen.

KONTAKT

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ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
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