Mabel Law
RECHTSANWALTSKANZLEI
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SELBSTBESTIMMUNG · VOLLMACHTEN · VERTRETUNG

Vorsorge &Betreuungsrecht

Wünsche festhalten.
Handeln ermöglichen.

Wer soll handeln, wenn Unterstützung nötig wird, und welche Wünsche sollen gelten? Wir gestalten persönliche und unternehmerische Vorsorge und begleiten rechtliche Fragen zu Vollmachten, Verfügungen und Betreuung.

Ihr Anliegen besprechen

Persönlicher Wille. Klare Befugnisse. Rechtliche Begleitung.

IHR ANLIEGEN

Selbst bestimmen.
Verantwortung zuordnen.

Die Wünsche der betroffenen Person stehen im Mittelpunkt. Bevollmächtigte, Betreuer, Angehörige und Einrichtungen haben unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse. Wir klären die jeweilige Mandatsrolle und die Grenzen der Vertretung.

Vorsorgende & Betroffene

Wir unterstützen Sie dabei, persönliche Wünsche und Vertretungsregelungen festzuhalten. Bei einer bestehenden oder angeregten Betreuung prüfen wir Ihre Rechte und den konkreten Unterstützungsbedarf. Selbstbestimmung und die tatsächliche Lebenssituation bilden den Ausgangspunkt.

Bevollmächtigte & Angehörige

Bevollmächtigte begleiten wir bei Umfang, Gebrauch und Nachweis ihrer Befugnisse. Angehörige beraten wir zu ihrer eigenen rechtlichen Stellung. Nähe zur betroffenen Person begründet nicht automatisch jede Vertretungsbefugnis; unterschiedliche Interessen werden sorgfältig getrennt.

Unternehmen & Einrichtungen

Unternehmer unterstützen wir bei der Abstimmung privater und betrieblicher Vorsorge. Einrichtungen beraten wir zum Umgang mit Vollmachten und Vertretungssituationen. Persönlicher Wille, Zuständigkeiten und erforderliche Nachweise müssen im konkreten Fall zusammenpassen.

LEISTUNGSBEREICHE

Von der eigenen Entscheidung
zur wirksamen Vertretung.

Wir gestalten Vorsorgeunterlagen und begleiten Fragen bei ihrer Anwendung. Rechtliche Beratung, medizinische Aufklärung und Entscheidungen des Betreuungsgerichts werden jeweils ihrer eigenen Aufgabe zugeordnet.

Vorsorge- und Generalvollmacht

Befugnisse passend zum eigenen Bedarf festlegen.

Vollmachtgeber beraten wir zu Auswahl der bevollmächtigten Person, Aufgaben, Grenzen und Kontrolle. Bevollmächtigte unterstützen wir bei Auslegung, Nachweis und Verwendung einer bestehenden Vollmacht. Wir unterscheiden die Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten von internen Absprachen. Umfang, Form und die Abstimmung mit Banken, Grundstücks- oder Unternehmensangelegenheiten werden für den konkreten Fall geprüft.

Vorsorgevollmacht · Generalvollmacht · Befugnisse · Nachweis · Kontrolle

Patientenverfügung und Behandlungswünsche

Persönliche Wünsche für Behandlungssituationen ausdrücken.

Vorsorgende unterstützen wir bei der rechtlichen Fassung ihrer Behandlungswünsche. Bevollmächtigte oder Betreuer beraten wir zur Einordnung einer Verfügung in einer konkreten Situation. Wir achten auf nachvollziehbare Regelungen und das Zusammenspiel mit Vertretungsbefugnissen. Medizinische Fragen sollten mit behandelnden Fachpersonen geklärt werden; unsere Aufgabe ist die rechtliche Gestaltung und Begleitung.

Patientenverfügung · Behandlungswünsche · Selbstbestimmung · Vertretung

Betreuungsverfügung

Wünsche für eine mögliche gerichtliche Bestellung festhalten.

Menschen, die vorsorgen möchten, beraten wir zu persönlichen Wünschen für Auswahl und Tätigkeit eines Betreuers. Benannte Vertrauenspersonen unterstützen wir bei der Einordnung der vorgesehenen Rolle. Wir stimmen die Verfügung auf bestehende Vollmachten und die Lebenssituation ab. Eine Betreuungsverfügung ist von einer Vollmacht zu unterscheiden; sie ersetzt nicht selbst die gerichtliche Bestellung.

Betreuungsverfügung · Vertrauensperson · Wünsche · Gerichtliche Bestellung

Rechtliche Betreuung und Verfahren

Erforderlichkeit, Umfang und eigene Rechte prüfen.

Betroffene begleiten wir bei Fragen zur Anordnung, zum Umfang oder zur Änderung einer rechtlichen Betreuung. Angehörige und bestehende Betreuer beraten wir im jeweiligen eigenen Mandat zu ihrer Stellung im Verfahren. Wir prüfen Unterlagen, Aufgabenbereiche und mögliche Einwendungen. Die Wünsche der betroffenen Person und vorhandene andere Hilfen werden in die rechtliche Einordnung einbezogen.

Rechtliche Betreuung · Aufgabenbereiche · Betreuungsgericht · Verfahrensrechte

Vollmachtsgebrauch und Kontrolle

Vertrauen mit nachvollziehbarer Verantwortung verbinden.

Vollmachtgeber unterstützen wir bei Berichten, Rechenschaft und einer möglichen Änderung oder Beendigung von Befugnissen. Bevollmächtigte beraten wir zum Umgang mit erhobenen Vorwürfen und zur Dokumentation ihres Handelns. Bei konkreten Zweifeln am Gebrauch einer Vollmacht prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten und Zuständigkeiten. Persönliche Konflikte und nachweisbare Pflichtverletzungen werden dabei unterschieden.

Vollmachtskontrolle · Rechenschaft · Widerruf · Dokumentation

Vermögensangelegenheiten und Genehmigungen

Rechtsgeschäfte innerhalb der Befugnisse vorbereiten.

Betroffene, Bevollmächtigte und Betreuer beraten wir jeweils zu vermögensbezogenen Entscheidungen. Wir prüfen Vertretungsumfang, vorhandene Beschränkungen und mögliche Genehmigungserfordernisse, etwa bei Grundstücken oder längerfristigen Verpflichtungen. Auch Geschäftspartner unterstützen wir bei der Einordnung vorgelegter Nachweise. Die konkrete Vertretungsgrundlage wird vor einer verbindlichen Erklärung geklärt.

Vermögenssorge · Grundstücke · Nachweise · Genehmigungen

Unternehmervorsorge

Private Vorsorge und betriebliche Handlungsfähigkeit verbinden.

Unternehmer beraten wir dazu, welche Entscheidungen bei einem Ausfall weiterhin getroffen werden müssen. Gesellschaften begleiten wir bei Zuständigkeiten und Vertretungsregeln; vorgesehene Vertrauenspersonen bei ihrer rechtlichen Rolle. Vollmacht, Gesellschaftsvertrag und Organbefugnisse werden aufeinander abgestimmt. Eine private Generalvollmacht ersetzt nicht ohne Weiteres die Anforderungen der jeweiligen Unternehmensstruktur.

Unternehmervorsorge · Vollmachten · Gesellschaft · Vertretung · Ausfall

Einrichtungen und Vertretungsfragen

Zuständigkeiten im Alltag zuverlässig klären.

Einrichtungen beraten wir dazu, wie Vollmachten und Betreuungsnachweise rechtlich eingeordnet werden. Betroffene und vertretende Personen begleiten wir bei Fragen zur Anerkennung ihrer Befugnisse und zur Abstimmung notwendiger Erklärungen. Wir prüfen die konkrete Entscheidung, den dokumentierten Willen und die Zuständigkeit. Persönliche Wünsche dürfen nicht durch rein organisatorische Annahmen ersetzt werden.

Einrichtungen · Vertretungsnachweis · Zuständigkeit · Abstimmung

ZUSAMMENARBEIT

Vom Anliegen
zur nächsten Entscheidung.

Wir beginnen bei Ihren Wünschen und der tatsächlichen Situation. Ein Vorsorgeentwurf verlangt andere Schritte als ein akuter Streit über Vertretung oder eine gerichtliche Betreuung.

  1. Wünsche und Zuständigkeiten klären

    Wir besprechen die betroffene Person, vorhandene Regelungen und Ihre Rolle. Bei laufenden Verfahren ordnen wir Termine und dringend anstehende Entscheidungen ein.

  2. Regelungen prüfen und abstimmen

    Wir prüfen bestehende Unterlagen oder entwickeln passende Entwürfe. Form, Vertretungsumfang, weiterer fachlicher Bedarf und Vergütung werden abgestimmt.

  3. Unterlagen umsetzen und begleiten

    Wir begleiten die rechtliche Anwendung oder das vereinbarte Verfahren. Erforderliche notarielle, medizinische oder gerichtliche Schritte bleiben gesondert zugeordnet.

FRAGEN & ANTWORTEN

Eine erste
Orientierung.

Eine erste Orientierung zu häufigen Fragen. Die konkrete Rechtsstellung, die Unterlagen und der Sachverhalt bestimmen die Einordnung im Einzelfall.

Rechtsinformationen: 1. November 2026

Verhindert eine Vollmacht in jedem Fall eine Betreuung?

Nicht zwingend. Eine Betreuung darf nur angeordnet werden, wenn sie erforderlich ist. Eine geeignete bevollmächtigte Person oder andere Hilfen können die Erforderlichkeit entfallen lassen. Ob die vorhandene Vollmacht ausreicht und tatsächlich genutzt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.

Kann gegen den freien Willen eine Betreuung bestellt werden?

Das Gesetz schließt eine Bestellung gegen den freien Willen eines Volljährigen aus. Daneben sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der konkrete Unterstützungsbedarf zu prüfen. Wir begleiten Betroffene bei der Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte und ordnen die vorliegenden Unterlagen ein.

Was unterscheidet Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Eine Patientenverfügung hält eigene Entscheidungen für bestimmte Behandlungssituationen fest. Eine Vollmacht bestimmt, wer im vereinbarten Umfang vertreten darf. Für die Anwendung ist unter anderem zu prüfen, ob die Festlegungen zur aktuellen Lebens- und Behandlungssituation passen. Beide Unterlagen sollten aufeinander abgestimmt werden.

Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Änderungen sollten so vermittelt und dokumentiert werden, dass die beteiligten Personen den aktuellen Willen erkennen können. Die medizinische Situation und die rechtlichen Vertretungsfragen sind dabei auseinanderzuhalten.

Genügt eine allgemeine Formulierung für jede Vollmacht?

Nein. Für bestimmte besonders eingreifende Maßnahmen verlangt das Gesetz eine schriftliche Vollmacht, die diese ausdrücklich umfasst. Auch sonst richtet sich die geeignete Form nach den vorgesehenen Geschäften. Wir prüfen den konkreten Bedarf und stimmen erforderliche Beglaubigungen oder Beurkundungen gesondert ab.

Beraten Sie auch Bevollmächtigte und Einrichtungen?

Ja. Wir klären vorab, wen wir vertreten und welche Entscheidung ansteht. Umfang und Nachweis der Befugnisse sowie der Wille der betroffenen Person werden geprüft. Eine gemeinsame Beratung mehrerer Beteiligter setzt voraus, dass ihre Interessen miteinander vereinbar sind.

Kann die unternehmerische Vorsorge einbezogen werden?

Ja. Private Vollmachten, betriebliche Zuständigkeiten und gesellschaftsrechtliche Befugnisse werden gemeinsam betrachtet. Wir prüfen, welche Entscheidungen während eines Ausfalls möglich sein sollen und welche Regelungen hierfür aufeinander abgestimmt werden müssen.

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ist ein Anfang.

04532 999 32 90info@mabel-law.de
Mabel Law · Rechtsanwältin Lena Kleene
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22941 Bargteheide
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